Risiko-Lebensversicherung mit Überkreuz-Vorteil

Aus erbschaftsteuerlichen Gründen ist es sinnvoll, dass sich Lebenspartner gegenseitig versichern sollten (Überkreuzversicherung). Die Frau schließt als Versicherungsnehmer die Risikolebensversicherung auf das Leben des Manns ab und umgekehrt. Klingt einfach, aber zusätzliche schriftliche Regelungen mit dem Versicherer sind zu treffen (siehe Musterbrief unten). Die Frau ist also Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigte. Der Mann ist lediglich Versicherte Person. Beim zweiten Vertrag wird es umgekehrt beantragt.

Kommt es zum Ableben einer versicherten Person, ist der Erwerb der Versicherungssumme der Risikolebensversicherung steuerfrei. Es entfällt die Anzeigepflicht des Versicherers gemäß 33 Abs. 3 ErbStG, da die Versicherungssumme an niemand anderen als dem Versicherungsnehmer ausgezahlt wird.

Bei Erbschaftssteuer gelten Freibeträge

Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer gelten Freibeträge. Je näher das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto höher fallen die Freibeträge auf die Erbschaftssteuer aus und desto niedriger sind die Steuersätze. Hier finden Sie Informationen zur Erbschaftssteuer, Steuerklassen und Freibeträge: www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/

Musterbrief zur Überkreuzversicherung

Wenn die Vertragsgestaltung "Überkreuzversicherung" gewählt wird, sollte zusätzliche eine schriftliche Vereinbarung mit dem Versicherer getroffen werden. Hier finden Sie einen Musterbrief.

Musterbrief "Risikolebensversicherung Rechtsnachfolgeregelung bei Überkreuzversicherung"
1 Seite, 01/13

Riskolebensversicherung für junge Familien wichtig

Gerade junge Familien besitzen häufig noch keine Existenzabsicherung bei einem plötzlichen Tod des Hauptverdieners. Aber auch der Elternteil, der zu Hause die Kinder erzieht, sollte entsprechend durch eine Risikolebensversichrung abgesichert sein. Stirbt dieser, muss der Hauptverdiener sein berufliches Engagement zurückschrauben oder für die Betreuung der Kinder zusätzliches Geld aufwenden. Eine kostengünstige Alternative zur Absicherung des Risikos ist die Risikolebensversicherung. Für den Todesfall einer Person kann eine gewünschte Versicherungssumme vereinbart werden, um den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen, die qualifizierte Ausbildung von Kindern oder Verbindlichkeiten von Hypothekendarlehen abzusichern.

Zum Angebotsservice Risikolebensversicherung

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