Rauchmelderpflicht und Versicherungsschutz


Jährlich sterben in Deutschland mehr als 500 Menschen bei Bränden, meist an Rauchvergiftung. 70 Prozent der Brandopfer verunglücken dabei nachts in den eigenen vier Wänden. Wird am Tag ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht, bleibt es nachts in der Regel unbemerkt. Denn schlafende Nasen riechen nichts und die Opfer werden von dem gefährlichen Rauch überrascht. Hier helfen Rauchmelder, die Zahl der Brandopfer zu reduzieren. Durch lauten Alarm warnen sie vor der Brandgefahr, so dass man sich und andere rechtzeitig in Sicherheit bringen kann.

Rauchmelder und Versicherungsschutz

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn kein Rauchmelder installiert ist? Gemäß den Versicherungsbedingungen ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, "alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten". Grundsätzlich fällt hierunter auch die Installation von Rauchmeldern, wenn eine gesetzliche Regelung dies vorschreibt.

Negative Folgen beim Versicherungsschutz beachten

Negative Folgen beim Versicherungsschutz

Wenn eine Rauchermelderpflicht besteht, stellt sich die Frage, wie es mit dem Versicherungsschutz für das Gebäude und dem Hausrat aussieht, wenn keine Rauchmelder installiert sind? Sollte trotz Gesetz keine ausreichenden und passenden Rauchmelder installiert worden sein, könnten die Versicherer im Schadensfall ihre Leistungen drastisch kürzen oder den Schadensersatz komplett verweigern. Gemäß den Versicherungsbedingungen ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Einzelne Versicherer geben Rechtsicherheit und erklären im Voraus, dass es im Brandfall nicht zu einer Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes bei fehlender Installation von Rauchmelder führt. Natürlich muss das Risiko "Feuer" überhaupt versichert sein.

Vorteil GVI-Gruppenversicherung

Da Rauchmelder in erster Linie dem Personenschutz dienen, hat sich der Sachversicherer der GVI-Gruppentarifen entschieden, dass ein Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht in der Wohngebäude- und Hausratversicherung im Schadenfall nicht zu einer Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes führt. Mit dieser eindeutigen Regelung besteht Klarheit über den Umfang des Versicherungsschutzes für GVI-Mitglieder. Diese Handhabung entbindet natürlich nicht von der gesetzlichen Verpflichtung, Rauchmelder einzubauen. Weitere Informationen zu den Vorteilen der GVI-Gruppenversicherungen.

Kostenloser GVI-Versicherungscheck nutzen

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Neben dem Schutz von Leben und Besitz durch Rauchmelder sollte auch der Versicherungsschutz von Personen und Eigentum regelmäßig überprüft werden. Für die Überprüfung kann hierzu der "Versicherungs-Check" unter der Rubrik "Gratis" unter "Mehr Gratis-Informationen "Gratis-Downloads abgerufen werden.

Was ist bei der Installation von zu beachten?

Installation von Rauchmelder

Rauchmelder können Leben retten. Aber es gilt auch, z.B. beim Einbau, einiges zu beachten. Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren. Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten:

  • Befestigen Sie Rauchmelder immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt;

  • an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt;

  • immer in waagerechter Position (auch bei Dachschrägen);

  • nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft;

  • nicht in der Dachspitze (wenigstens 30 bis 50 cm darunter);

  • nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht.

Was ist bei Rauchmeldern zu beachten (Video)?

Was ist bei Rauchmeldern zu beachten (Video)?

In der Regel sollten Rauchmelder nach 10 Jahren ausgetauscht werden. Einige qualitativ hochwertige Rauchmelder verfügen sogar über eine längere Garantie- und Lebensdauer, bitte beachten Sie daher die jeweilige Bedienungsanleitung des Gerätes.

Hinweis:
Batteriebetriebene Rauchmelder können nur ausreichend Schutz liefern, wenn sie mit funktionsfähigen Batterien bestückt sind. Geräte, die der Norm DIN 14604 entsprechen, geben über einen Signalton zu erkennen, wenn ein Batteriewechsel bevorsteht. Sie sollten jedoch regelmäßig (ca. einmal im Monat) mit dem Testknopf die Funktionsfähigkeit des Gerätes überprüfen. Für mehr Sicherheit verzichten Sie auf billige Alkali-Batterien und entscheiden Sie sich für Lithium-Batterien. Diese halten bis zu 12 Jahre und garantieren dauerhaften Schutz. Es gibt auch Rauchmelder mit festeingebauten Batterien, die ebenfalls bis zu 12 Jahre halten. Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de

Video von www.lebensretter.de

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Pflichtregelungen in den Bundesländer

Pflichtregelungen in den Bundesländer

Noch sind Rauchmelder nicht in allen Bundesländern Pflicht. Doch die meisten Landesbauordnungen schreiben dies schon vor. So in den folgenden Bundesländern:

Baden-Württemberg
Neubauten seit 22.07.2013 – Nachrüstpflicht für Bestandsbauten 31.12.2014

Bayern
Neubauten seit 01.01.2012 – Nachrüstpflicht für Bestandsbauten 31.12.2017

Berlin
Neubauten ab Januar 2017 - Nachrüstpflicht für Bestandsbauten 2021

Brandenburg
Neubauten ab Juli 2016 - Nachrüstpflicht für Bestandsbauten Dezember 2020

Bremen
Neubauten – Nachrüstpflicht für Bestandsbauten Dezember 2015

Hamburg
Neubauten – Nachrüstpflicht für Bestandsbauten Dezember 2010

Hessen
Neubauten – Nachrüstpflicht für Bestandsbauten Dezember 2014

Mecklenburg-Vorpommern
Neubauten – Nachrüstpflicht für Bestandsbauten Dezember 2009

Niedersachsen
Neubauten seit 2012 – Nachrüstpflicht für Bestandsbauten Dezember 2015

Nordrhein-Westfalen
Neubauten seit 01.04.2013 – Nachrüstpflicht für Bestandsbauten ab Januar 2017 (siehe Internetseiten Land NRW)

Rheinland- Pfalz
Neubauten – Nachrüstpflicht für Bestandsbauten Juli 2012

Saarland
Neubauten – Nachrüstpflicht für Bestandsbauten 31. Dezember 2016

Sachsen
Neubauten und Bestandbauten nach "baubeaufsichtlich relevanten Umbauten" seit Januar 2016

Sachsen-Anhalt
Neubauten – Nachrüstpflicht für Bestandsbauten Dezember 2015

Schleswig-Holstein
Neubauten - Nachrüstpflicht für Bestandsbauten Dezember 2010

Thüringen
Neubauten und genehmigungspflichtige Umbauten seit 2008

Quelle: test.de


Jedoch sollte sich jeder über die Gefahren eines Wohnungsbrandes bewusst sein und in Eigeninitiative Rauchmelder in seinen Wohnräumen anbringen.

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Weitere wichtige Infos zum Thema Rauchmelder

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