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Spartipp Berufsunfähigkeitsversicherung: Trotz Ausbildungsvertrag noch bis 31. Juli günstiger versichern

09.07.2025. Für viele Schüler ist der Schulstress mit den bestandenen Abschlussprüfungen vorbei. In wenigen Wochen beginnt für sie die Ausbildung. Der Ausbildungsvertrag ist bereits unterschrieben und abgeheftet. Gerade bei handwerklichen oder sozialen Ausbildungsberufen können die Schulabgänger die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler abschließen und so von günstigeren Beiträgen profitieren. Hier kann es schnell um Summen von 20.000 Euro gehen. Doch die Zeit drängt: Stichtag ist der 31. Juli.

Wer eine Ausbildung beginnt, sollte gleich zusammen mit dem Ausbildungsvertrag eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Entscheidend für die Höhe des Beitrags ist der Ausbildungsberuf. Schüler, die nach dem 31. Juli einen Ausbildungsvertrag in einem handwerklichen oder sozialen Beruf abschließen, zahlen deutlich höhere Beiträge als beispielsweise kaufmännische Auszubildende. Bei einigen Versicherern kann man auch als Schüler noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das ist deutlich günstiger. Nach dem 31. Juli sei dies allerdings in der Regel nicht mehr möglich.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Versicherer bestimmte Ausbildungsberufe gar nicht versichern wollen. Wenn doch, dann verlangen sie hohe Beiträge oder begrenzen die Laufzeit. Über die gesamte Laufzeit können sich die Mehrkosten auf mehr als 20.000 Euro summieren. Das ist kein Pappenstiel und kann gespart werden. Bei dieser Entscheidung sind die Schüler meist noch überfordert und auf die Unterstützung der Eltern angewiesen.

Weitere Informationen, z. B. den Spartipp „Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Ausbildungsvertrag noch als Schüler bis zum 31. Juli versicherbar“ oder „6 Gründe, warum Eltern ihre Kinder schon als Schüler gegen Berufsunfähigkeit absichern sollten“, gibt es in der Rubrik „Gratis“. Außerdem stehen die Experten der GVI noch bis zum 31. Juli zwischen 11 und 16 Uhr unter der Telefonnummer 07131-913320 für Auskünfte zum Thema zur Verfügung. Anfragen können auch per E-Mail an info@geldundverbraucher.de gestellt werden.

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