Neues Versicherungsvermittlerrecht von A bis Z


Im Recht der Versicherungsvermittlung hat an der Jahreswende 2007/2008 eine neue Zeitrechnung begonnen. Versicherungsvermittler werden als Vertreter und Makler erstmalig im neuen VVG definiert und benötigen für ihre berufliche Tätigkeit nun zwingend eine Gewerbeerlaubnis. Sie sind jetzt gesetzlich dazu verpflichtet, den Kunden nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen, ihn zu beraten und dafür zu sorgen, dass er den passenden Versicherungsschutz erhält. Fehler werden geahndet - im Hintergrund droht das Gesetz mit der Schadensersatzpflicht. Wovon ist die Gewerbeerlaubnis abhängig? Was versteht das Gesetz unter Beratung, was unter Dokumentation?

Das neue Vermittlerrecht stellt den Praktiker vor viele Fragen, auf die das neue Buch von Dr. Mario Zinnert kompakte Antworten gibt: Stichworte von A bis Z: Erläuterung von über 100 Begriffen aus dem Gebiet des neu geordneten Vermittlerrechts auf jeweils einer Seite 25 Schaubilder verdeutlichen komplexe rechtliche Zusammenhänge und schaffen den notwendigen überblick über das gesamte Vermittlerrecht VVG, VersVermV, Wettbewerbsrichtlinien etc. - in der Dokumentation können die wichtigsten Rechtsvorschriften nachgeschlagen werden zwei Musterverträge für Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler, die nach Bedarf individuell ausgestaltet werden können. Ein kompaktes Kompendium und ein unverzichtbarer Begleiter für jeden Versicherungsvermittler.

Verlag Versicherungswirtschaft.
256 Seiten. 49,00 Euro.

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