Einschluss Elementarschadenversicherung für Starkregen notwendig - Vertragliche Pflichten kennen

20.07.2021. Die aktuelle Lage in den Flutgebieten von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zeigt es ganz deutlich: Bei solch heftigen Starkregenschäden ist ein Versicherungsschutz über eine Elementarschadenversicherung ein absolutes Muss. Doch der Einschluss allein ist nicht ausreichend, da der Versicherte auch die Pflichten der Elementarschadenversicherung einhalten muss. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) aktuell hin.

Finanzieller Schutz von Naturgefahren, wie zum Beispiel Starkregen, besteht in der Regel nur bei einem separaten Einschluss, der sogenannten Elementarschadenversicherung im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung oder einer Hausratversicherung. Ansonsten stehen die Versicherten unter Umständen mit hohen Handwerkerrechnungen allein sprichwörtlich „im Regen“. „Doch der Einschluss einer Elementarschadenversicherung allein reicht nicht. Der Versicherte muss zudem seine vertraglichen Pflichten, die so genannten vertraglichen Obliegenheiten, einhalten“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

„So müssen in überflutungsgefährdeten Räumen in der Regel Rückstausicherungen angebracht und für deren Funktionsbereitschaft gesorgt werden. In Kombination mit der Wohngebäudeversicherung ist es auch eine der Pflichten der Versicherten, die Abflussleitungen auf dem Grundstück freizuhalten. Und wurde die Hausratversicherung mit der Elementarschadenversicherung kombiniert, müssen Gegenstände im Kellerbereich meist mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden. Manche Versicherer verlangen sogar eine Höhe von mindestens 50 cm. Einen Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher unabdingbar, um im Schadensfall nicht leer auszugehen“, weist Jürgen Buck hin. Gerade ältere Verträge sollten auf einen Vertragswechsel hin geprüft werden, da die neueren Verträge bessere Bedingungen haben, führt der Experte aus.

Ausführliche Informationen zu Unwetterschäden, Elementarschadenversicherung, Pflichten für Versicherte und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherung“, kostenlos zur Verfügung.

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