Wärmedämmung bei älteren Gebäuden – darauf müssen die Besitzer besonders ach-ten

07.07.2020. Wer ein älteres Haus besitzt, überlegt in Zeiten der niedrigen Zinsen eventuell, wie er sein Geld sinnvoll für das Gebäude verwenden kann. Was viele nicht wissen: Es ist oft gar keine Frage des Wollens, sondern des Müssens. So schreibt der Gesetzgeber in der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, dass Maßnahmen zur Wärmedämmung bei älteren Gebäuden durchzuführen sind. Darauf weist jetzt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und stellt entsprechende Infos zum Thema bereit.

„Wärmedämmung an älteren Gebäuden ist eine Pflicht und muss entsprechend vom Hausbesitzer durchgeführte werden. Wer sich dagegen sträubt, muss auch hier mit Bußgeldern von mehreren tausend Euro rechnen“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. „Bei der Sanierung kommt es im Wesentlichen auf drei Dinge an: Dämmung, Warmwasser- und Heizungsrohre, Brenntechnik (Heizkessel) und Dämmung der obersten Geschossdecke“, so Jürgen Buck weiter.

Eine Wärmedämmung ist aus Umweltschutzgründen unerlässlich, jedoch spart sie dem Besitzer durchaus bares Geld. Und wer sein Haus gut dämmt, spart Energiekosten in nicht unerheblicher Höhe. Ist dann noch der Heizkessel auf dem neuesten Stand, steigert dies den Wert der Immobilie zusätzlich zu den eingesparten Energiekosten.

Weitere wichtige Hinweise zum Thema „Wärmedämmung bei älteren Gebäuden“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, unter der Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.

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