Weihnachtszeit ist Reisezeit: Vorsicht, alter Führerschein kann Probleme bereiten

12.12.2019. Die heißersehnten Weihnachtsferien nahen. Viele Deutsche brechen bereits vor den Feiertagen in die Skiregionen der EU-Länder, z.B. Österreich, Italien, Frankreich oder Polen auf. Für die Fahrt mit dem Auto gilt es dabei einiges zu beachten. Neben Schneeketten, Abschleppseil, Enteiser, usw. sollten Urlauber unbedingt ihre Kfz-Papiere und Führerscheine bereithalten. Besitzer alter Führerscheine sollten zudem einen Textauszug zur EU-Führerscheinrichtlinie mitnehmen, rät die Verbraucherorganisationen Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

Leider kann es bei Verkehrskontrollen im europäischen Ausland vorkommen, dass Besitzer von einem alten grauen oder rosafarbenen Führerschein beanstandet werden, warnt Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisationen GVI.

So mancher ausländische Polizist beanstandet zu Unrecht dieses Dokument und verhängt in diesem Fall sogar ein Bußgeld. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten jedoch dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der alte graue oder rosafarbene Führerschein.

Autofahrer, die im europäischen Ausland unterwegs sind und noch den alten Führerschein mit sich führen, also nicht über einen scheckkartengroßen EU-Führerschein aus Plastik verfügen, wird empfohlen, den entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung in der jeweiligen Landessprache mitzunehmen und ihn bei auftretenden Schwierigkeiten bei der Führerscheinkontrolle vorzuzeigen, rät Siegfried Karle weiter.

Der Textauszug zur EU-Führerscheinrichtlinie für alte Führerscheine ist in mehreren Sprachen abgefasst und kann kostenlos unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abgerufen werden.

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