Feuerwerk zum Jahreswechsel – welche Versicherung zahlt bei Schäden?

19.12.2019. Nur noch 12 Tage, dann rauschen wieder Millionen von Euros durch Feuerwerke in der Silvesternacht in den Himmel. Leider kommt es, trotz eindringlicher Hinweise und Warnungen, immer wieder zu Schäden durch unsachgemäße oder durch mutwillige Handlungen, informiert die Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Wohl dem, der eine entsprechende Versicherung hat, die die Schäden abdeckt.

Werden zum Beispiel parkende Autos durch ein Feuerwerk beschädigt, haftet der Absender des Feuerwerkes. Allerdings ist der Nachweis, wer der Verursacher des Feuerwerkes war, schwer zu erbringen. In diesem Fall hilft die Vollkaskoversicherung. Werden Autos durch ein Feuerwerk in Brand gesetzt, tritt die Teilkasko für die entstandenen Schäden ein, informiert Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

Sollte eine Wohnung durch ein Feuerwerk in Brand geraten und das Mobiliar wird durch Feuer und Löschwasser beschädigt, werden die Schäden durch die Hausratversicherung ersetzt. Schäden durch ein Feuerwerk an Gebäuden reguliert die Wohngebäudeversicherung. Das gilt auch für Schäden an Briefkästen, in die mutwillig Böller geworfen wurden, so der Versicherungsexperte weiter.

Bei Schäden, die von einem Gast in der Wohnung durch ein Feuerwerk angerichtet werden, übernimmt dessen Privathaftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens. Wer sich beim unsachgemäßen Hantieren mit einem Feuerwerk verletzt und unter Umständen dauerhaft Folgeschäden erleidet, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Kosten einer Heilbehandlung sind jedoch Angelegenheit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Weitere Informationen zum Thema „Welche Versicherung zahlt bei Schäden durch ein Feuerwerk?“ sind kostenlos unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ „Weihnacht und Silvester“ zu finden.

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