Erneute Starkregenschäden im Juni – Versicherungsschutz überprüfen

25.06.2019. Immer wieder grüßt das Murmeltier. Am vergangenen Wochenende wurde wieder Teile von Baden-Württemberg und Bayern von Starkregen und Überflutungen getroffen. Und dies wird sich auch in Zukunft öfter wiederholen. Nach der kommenden Hitzewelle dürfen wir gespannt sein, welche Gebiete dann von den Überflutungen heimgesucht werden. Viele Hausbesitzer sind bei Einreichung einer Schadensmeldung völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmungen durch Starkregen, z. B. von Kellerräumen besteht. Darauf weist Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI), aus jahrelanger Erfahrung hin.

Ein Versicherungsschutz von Naturgefahren besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen in mehrstelligen Höhen alleine da“, warnt Jürgen Buck.

Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen abzusichern. Neben Überschwemmung durch Starkregenschäden sindfolgende Naturgefahren der Elementarschadenversicherung im Paket mitversichert: Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Ein Versicherungsschutz nur gegen Starkregenschäden ist die absolute Ausnahme, klärt Jürgen Buck weiter auf.

Ausführliche Informationen und Hinweise zu Unwetterschäden, Starkregenschäden, Naturgefahren und Elementarschadenversicherung und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen Hausbesitzern unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherung“, kostenlos zur Verfügung.

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