Scheidung, Trennung – Partner weg, Wohnung weg

20.03.2018. Nach einer Trennung oder Scheidung müssen verschiedene Dinge von den Partnern geregelt werden, unter anderem auch die Wohnungsfrage. Wer darf bleiben, wer muss gehen? Muss ein Mietvertrag gemeinsam gekündigt werden oder nur von demjenigen, der ihn unterschrieben hat? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um Scheidung, Trennung und die Wohnungsfrage gibt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

„Wenn Paare sich trennen, hat dies natürlich Auswirkungen auf viele Dinge des Lebens. Ganz mit vorne dabei steht bei einer Trennung die Wohnungsfrage, wer bleibt und wer muss ausziehen? Hier gibt es einige Regeln, die zu beachten sind“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der Geld und Verbraucher e.V. „Am einfachsten ist es, wenn beide Partner aus der Wohnung ausziehen. Dann können sie gemeinsam kündigen. Doch diese Konstellation ist eher seltener“, so der Experte.

Bei einer Trennung ist bei der Wohnungsfrage der Partner klar im Vorteil, der den Mietvertrag unterschrieben hat. Nach einer Scheidung kann er z.B. in der Wohnung bleiben und der andere muss ausziehen. Oder er kündigt die Wohnung und beide müssen ausziehen. So oder so zieht der Partner der im Mietvertrag nicht unterschrieben hat, den Kürzeren. Es gibt aber auch Situationen, wo es keine Rolle spielt, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Auch muss in verschiedenen Konstellationen beachtet werden, dass der Vermieter einverstanden sein muss.

Weitergehende Informationen zum Thema „Scheidung, Trennung und die Wohnungsfrage“ sind bei der Verbraucherorganisation GVI kostenlos unter www.geldundverbraucher.de, in der Rubrik „Gratis“ abrufbar.

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