Das neue Reiserecht zum 1.7.2018 – was Verbraucher beachten müssen

26.04.2018. Zum 1. Juli dieses Jahres tritt das neue Reiserecht in der Europäischen Union in Kraft. Was wird sich ändern? Und vor allem für wen? Reiseanbieter und Urlauber müssen über die diversen Änderungen Bescheid wissen. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) zeigt mit ihrem Reise-Special zum Thema „neues Reiserecht“ auf, was es dabei zu beachten gilt.

„Es sind vor allem die Pauschalreisenden, die zukünftig noch besser geschützt sein sollen. Ziel des neuen Reiserechts ist vor allem eine Stärkung der Verbraucherrechte rund um die Reise“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. „So wird zum Beispiel bei der Reiseleistung eine neue Kategorie zum 1. Juli eingeführt: die verbundene Reiseleistung“, so der Experte.

Die verbundene Reiseleistung liegt zum Beispiel vor, wenn mindestens zwei verschiedene Leistungen für dieselbe Reise verkauft werden und dabei verschiedene Rechnungen (z.B. Fluganbieter und Hotel) entstehen. Dabei ist der vermittelnde Unternehmer u.a. zur Information darüber verpflichtet, dass keine Pauschalreise vorliegt. Außerdem bietet das neue Reiserecht für Pauschalreisende mehr Zeit für die Mängelanzeige. Doch das neue Reiserecht hat für Urlauber nicht nur Vorteile. So wird die Vermittlung/Anbieten einer Einzelreiseleistung vom neuen Reiserecht nicht speziell geregelt. Die Vermietung z.B. eines Ferienhauses ist daher künftig nicht mehr als Pauschalreise anzusehen – entgegen aktueller Rechtsprechung, warnt Buck.

Die wichtigsten Fakten zum neuen Reiserecht und vieles mehr rund um die Reise bietet die GVI kostenlos unter www.geldundverbraucher.de, in der Rubrik „Gratis“ „Reise Spezial“ an.

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