Überweisung, Lastschrift und Kreditkarte – wenn plötzlich das Geld weg ist!
10.06.2021. Der Umgang mit Geld sollte immer wohl überlegt sein. Nicht unbedingt, wie man es ausgibt, sondern wie man mit Bezahlmöglichkeiten umgeht. Wem ist es noch nicht passiert, dass er einer fremden Person Geld überwiesen hat oder dass jemand eine Lastschrift ausgeführt hat, obwohl wir dazu keine Erlaubnis gegeben haben. Doch was ist dann mit dem Geld? Kann man es zurückholen? Wie kann man sich bei Überweisung, Lastschrift oder dem Bezahlen per Kreditkarte schützen? Die GVI gibt dazu praktische Tipps.
Fehlüberweisungen sind möglich
„Seit der Einführung des SEPA-Zahlungsverkehrs ist zum Beispiel eine Bank nicht mehr verpflichtet, den Namen und die dazugehörige Konto-Nummer auf eventuelle Falschangaben zu überprüfen. Eine Fehlüberweisung ist somit möglich. Wer es rechtzeitigt bemerkt, kann seine Bank kontaktieren und dann die Zahlung rückgängig machen. Ist dies nicht mehr möglich, kann man auch vom Zahlungsempfänger sein Geld zurückfordern. Ob Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte – schnelles Handeln ist gefragt“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.
Gelder zurückbuchen
„Ebenso kann man sich bei unberechtigten Abbuchungen wehren. Innerhalb von acht Wochen kann man der Lastschrift widersprechen. Das gilt auch im Falle von Kreditkartenzahlungen. Auch hier können Gelder acht Wochen lang zurückgebucht werden“, so Jürgen Buck.
Tipps und Infos zu Überweisung, Lastschrift und Kreditkarte
Kostenlose Informationen zum Thema „Überweisung und Lastschrift – Geld zurück“ finden Interessierte unter der Rubrik „Gratis“.
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