So tappen Sie nicht in die Roaming-Falle

31.07.2018. Seit gut einem Jahr können Verbraucher dank gebührenfreiem Roaming in der ganzen Europäischen Union surfen, telefonieren und Nachrichten schreiben wie im Netz zu Hause. Ohne zusätzliche Kosten können Urlaubsbilder und Erlebnisse schnell geteilt werden. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Urlauber von hohen Rechnungen überrascht werden. Anna-Maria Bernhardt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Neckarsulm gibt Tipps, wie Sie Roaming-Fallen vermeiden können.

Nur Europäische Union

Auch wenn sie mitten in oder am Rande Europas liegen, gilt in der Schweiz und anderen Ländern wie beispielsweise Serbien, Montenegro oder Andorra die Roamingverordnung nicht. Die Folge: Die Kosten für mobiles Internet, Anrufe und Nachrichten steigen bei den meisten Mobilfunkanbietern stark an. Vorsicht gilt auch bei Urlaub im Grenzgebiet. „Je nachdem, welches Netz stärker ist, kann es sein, dass sich das Smartphone automatisch ins Schweizer Netz einwählt“, berichtet Anna-Maria Bernhardt von der Verbraucherzentrale in Neckarsulm. Wer nahe der Schweiz Urlaub macht, sollte bei den Einstellungen daher nicht die automatische, sondern die manuelle Netzwahl auswählen. Auch wer bei der Autofahrt per Handy navigiert und die Schweiz durchquert, kann von unerwarteten Kosten überrascht werden. „Besser ist es daher, Offline-Karten zu nutzen oder – falls möglich – sich per GPS und nicht über mobile Daten lotsen zu lassen“, rät Bernhardt.

Teure Bootsfahrt

Auch wenn man bei der Mittelmeerkreuzfahrt die spanische und italienische Küste nah ist: Mobile Datennutzung auf Kreuzfahrtschiffen und Ausflugsbooten ist die häufigste Falle für teure Handyrechnungen. Der Grund: der Empfang auf See läuft nicht über das normale Mobilfunknetz, sondern über Satellit im sogenannten GSM-Netz. „Für diese Verbindungen gilt die Roamingverordnung nicht“, warnt Anna-Maria Bernhardt „wer vom Schiff aus Bilder verschickt oder telefoniert oder einfach nur online ist, kann schnell eine Rechnung über 1000 Euro erreichen.“ Hinzu kommt, dass das GSM Netz in der Regel langsamer und störungsanfälliger ist. Verbraucher sollten vor der Reise bei Ihrem Mobilfunkanbieter oder der Reederei nachfragen, welcher Satellitennetzbetreiber das Schiff versorgt. Denn um das Netz überhaupt nutzen zu dürfen, muss der eigene Netzbetreiber wegen der späteren Abrechnung ein Roaming-Abkommen mit dem jeweiligen Satellitennetzbetreiber abgeschlossen haben. Die Preise schwanken stark: Für ein Megabyte Datennutzung können bis zu 30 Euro anfallen, bei Telefonaten liegen die Minutenpreise zwischen drei und sieben Euro, auch für eingehende Anrufe.

Manche Schiffe bieten ihren Gästen gegen Aufpreis bordeigenes WLAN an. Bernhardt rät Verbrauchern sich vorab beim Reiseanbieter zu informieren. Außerdem sollten Verbraucher schon in der Hafengegend die automatische Netzwahl deaktivieren, denn auch wer am Kai an Schiffen vorbeiläuft, kann sich versehentlich ins Satellitennetz einwählen.

Begrenztes Datenvolumen

Auch, wenn Sie zu Hause ohne Begrenzung surfen können, haben Sie diese Möglichkeit im europäischen Ausland nicht automatisch. Gerade bei günstigen Tarifen setzen manche Anbieter ein Fair-Use Limit für die Datennutzung an. Nutzen Sie das mobile Internet über ein vorgegebenes Datenvolumen hinaus, können Kosten drohen, bis zu 7,70 Euro pro Gigabyte. „In diesem Fall muss der Anbieter Sie mit einer Nachricht warnen, wenn Sie Ihr Datenvolumen zu 80 Prozent verbraucht haben“, sagt Bernhardt.

Rechnung trotzdem zu hoch?

„Wenn Sie Zweifel haben, dass die Rechnung korrekt ist, können Sie innerhalb von acht Wochen widersprechen. Um die strittigen Posten zu überprüfen, sollten Sie neben einem Nachweis über alle Einzelverbindungen auch ein technisches Prüfprotokoll anfordern“, rät die Expertin. Verbraucher können bei strittigen Rechnungen bereits per Lastschrift gezahlte Beträge zurückbuchen und nur die unstrittigen Posten überweisen. In diesem Fall sollten Kunden den Anbieter darauf hinweisen, dass sie die normalen Beiträge überweisen und den Rest bestreiten und dies auch begründen.

Ob ein Widerspruch letztendlich Erfolg hat, hängt vom Einzelfall ab. Betroffene können sich dazu bei ihrer Verbraucherzentrale vor Ort beraten lassen.

Update-Service: Insider-Tipps

Verpassen Sie keine exklusiven Warnungen, Tipps, Gratis-Tools, Gratis-Videos und Gratis-Downloads mit dem kostenlosen GVI-Insider-Newsletter.

Alle Vorteile sichern

Das könnte Sie auch interessieren:

Verwandte Themen:

Beratungs-Telefon

07131-913320
Mo bis Fr: 8.30 bis 16.30 Uhr

Versicherungen prüfen:

Experten-Hotline:

Mehr zum Thema:

Service

Wo erhalten Sie günstige Angebote? hier klicken

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie im Cookie-Kontrollzentrum auch einzelne Einstellungen vornehmen.