Finanzcheck zum Jahreswechsel (Teil 4)

Foto: Bankenverband

7.12.2018. Das Jahr geht zu Ende und die Feiertage stehen bevor. Auch wenn in der Adventszeit meist wenig Zeit bleibt, ist es gerade jetzt lohnenswert, sich um die eigenen Finanzen zu kümmern. Wer noch 2018 handelt, kann sich Vorteile sichern und Geld sparen. Dies teilte jetzt der Bankenverband mit. Und das ist noch zu tun:

Das ändert sich 2019: Kindergeld, Freibeträge und betriebliche Altersversorgung

Gute Neuigkeiten gibt es im neuen Jahr für Familien: Das Kindergeld steigt ab Juli um zehn Euro pro Kind. Wer ein oder zwei Kinder hat, bekommt dann für jedes Kind 204 Euro anstatt bisher 194 Euro, für das dritte Kind 210 Euro anstatt bisher 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro anstatt bisher 225 Euro monatlich. Bereits ab dem 1. Januar 2019 erhöht sich der Kinderfreibetrag von derzeit 7.428 Euro auf 7.620 Euro und ab 2020 auf 7.812 Euro. Aber auch Steuerpflichtige ohne Nachwuchs können sich freuen: Der Grundfreibetrag wird von 9.000 Euro auf 9.168 Euro angehoben – und im zweiten Schritt ab 2020 auf 9.408 Euro.

Der Gesetzgeber hat zwar ein Paket zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente beschlossen, aber eine ergänzende Altersvorsorge bleibt unverzichtbar. Deshalb sollten Sie prüfen, ob Sie von staatlicher Förderung profitieren können. Mit dem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung auf 80.400 Euro (West) bzw. 73.800 Euro (Ost), erhöht sich ab 2019 auch der Höchstbetrag, der für die betriebliche Altersversorgung eingesetzt werden kann. Denn bis zu vier Prozent (also monatlich 268 Euro) der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze können ohne Abzug von Sozialabgaben und bis zu acht Prozent (also monatlich 536 Euro) ohne Abzug von Steuern in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investiert werden. Bei Entgeltumwandlungen gilt für Neuzusagen ab Januar 2019 sowie für bestehende Vereinbarungen ab 2022 ein neuer Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent des jeweiligen Betrages. Auch der Sonderausgabenabzug für Beiträge zu einer Basis-Rente wird ab 2019 bis 2025 jährlich angehoben.

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