Bei Einkommensteuererklärung an Handwerkerrechnungen denken

Foto: LBS

13.06.2019. Stichtag für die Abgabe der Einkommensteuererklärung war bislang der 31. Mai. Ab diesem Jahr haben alle Steuerpflichtigen länger Zeit: Die Steuererklärung 2018 muss erst am 31. Juli beim Finanzamt vorliegen. Steuerpflichtige sollten dabei die Handwerkerrechnungen aus dem vergangenen Jahr nicht vergessen. Auch Schornsteinfegergebühren sind beispielsweise absetzbar. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB), der auch einen Ratgeber zum Thema „Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen“ herausgegeben hat.

Der Ratgeber kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden unter www.vpb.de/download/VPB-Ratgeber Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen.pdf

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