Deutsche Autofahrer meldeten die meisten Unfälle aus Italien

Foto: ADAC

15.06.2018. Im vergangenen Jahr erhielt der Zentralruf der Autoversicherer 35.266 Meldungen über Auslandsunfälle von in Deutschland zugelassenen Autos mit Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen. „Erneut ist mit 8,9 % ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen“, erklärt Dr. Jens Bartenwerfer, Geschäftsführer der GDV Dienstleistungs-GmbH, die den in Hamburg ansässigen Zentralruf der Autoversicherer betreut. Spitzenreiter in Sachen Unfallhäufigkeit bleibt mit Italien eines der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen: 5.927 Mal krachte es dort mit Beteiligung deutscher Verkehrsteilnehmer.

Zahl der Unfälle steigt weiter

Das entspricht einer Zunahme von 7,4 %. Auf Platz zwei rangiert Frankreich mit 5.371 Fällen (plus 6,4 %) vor den Niederlanden, in denen deutsche Autofahrer 4.463 Mal (plus 6,7 %) in einen Unfall verwickelt wurden. Österreich legte mit plus 6 % ebenfalls zu und lag mit 3.745 Unfallmeldungen auf dem vierten Rang, deutlich vor Polen (2.804 Meldungen, plus 8,9 %). „Besonders in den direkten Nachbarländern kommt es häufig zu einem Crash. So machen die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Österreich, die Schweiz, Tschechien, Polen und Dänemark mit 21.695 Unfällen mehr als 60 % der europäischen Gesamtfälle aus“, erklärt Bartenwerfer weiter. Einen geradezu erdrutschartigen Zuwachs gibt es aus Kroatien zu vermelden. Dort stieg die Anzahl der Unfälle um 34,3 % auf 1.434 Fälle. Die Tschechische Republik lag ebenfalls deutlich über dem Trend: 1.278 Unfallmeldungen bedeuten eine Zunahme um 28,1 %. In der Spitzengruppe ist alleine in Großbritannien ein Rückgang zu verzeichnen. Dort sank die Zahl um 0,5 % auf 918 Unfälle im Jahr 2017.

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Europäischer Unfallbericht erleichtert die Unfall-Protokollierung

Die inhaltlich und grafisch standardisierte Form vereinfacht die Aufnahme eines Unfalls im In- und Ausland. Das Formular ist als Durchschreibesatz bei der Kfz-Versicherung bestellbar.

Erläuterungen und fremdsprachige Ausfüllhilfen zum Europäischen Unfallbericht

Unter www.gdv-dl.de/dienstleistungen/europaeischer-unfallbericht/ kann der Europäische Unfallbericht mit einer erläuternden Broschüre angefordert werden. Die Broschüre enthält Ausfüllhilfen in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch.

Zentralruf der Autoversicherer hilft auch bei Unfällen im Ausland

Der Zentralruf der Autoversicherer hilft nicht nur in Deutschland unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 25 026 00, sondern auch bei Unfällen im europäischen Ausland schnell und zuverlässig weiter. Aus dem Ausland ist der Zentralruf unter der Rufnummer +49 40 300 330 300 montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Die Online-Auskunft www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/online-auskunft/ des Zentralrufs der Autoversicherer kann auch bei Unfällen im Ausland genutzt werden.

Zentralruf ermittelt Schadenregulierungsbeauftragte für ausländische Versicherungen

In jedem EU-Land gibt es für jede Versicherung einen Ansprechpartner, den so genannten Schadenregulierungsbeauftragten. Kennt der Geschädigte die gegnerische Versicherung nicht, wird diese von einer Auskunftsstelle ermittelt. In Deutschland übernimmt der Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg diese Aufgabe und benennt die jeweilige Versicherung und deren Ansprechpartner in Deutschland. Dieser Service erfolgt nicht nur für Länder der EU, sondern auch für die Schweiz sowie alle Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – Island, Lichtenstein und Norwegen. Zu erreichen ist der Zentralruf der Autoversicherer innerhalb Deutschlands gebührenfrei unter der Rufnummer 0800 25 026 00 oder unter mobile.zentralruf.de.

Grüne Karte ist nach wie vor sinnvoll

Die Grüne Karte ist zwar in der EU nicht mehr vorgeschrieben, eine Mitnahme ist jedoch sinnvoll. Verlangt wird sie bei Fahrten in folgende Länder: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Der Fahrzeughalter erhält sie bei seiner Kfz-Versicherung.

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