Was Sie über Kurzzeitpflege wissen sollten Teil 1

Definition und Gründe für eine Kurzzeitpflege

Foto: Barmer GEK

12.07.2021. (Teil 1) Wenn Pflegebedürftige zeitweise nicht zu Hause betreut werden können, gibt es die sogenannte Kurzzeitpflege. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein:

  • Der pflegende Angehörige ist erkrankt oder im Urlaub.

  • Die Pflegebedürftigkeit tritt plötzlich ein, sodass die Kurzzeitpflege als Überbrückung dient, um eine langfristige Pflege zu organisieren oder das Haus beziehungsweise die Wohnung bedarfsgerecht umzubauen.

  • Wenn ein langfristiger Heimaufenthalt zwar geplant, aber noch kein geeigneter Platz gefunden ist.

  • Passiert ein Unfall oder verschlechtert sich ein Krankheitszustand, kann eine vorübergehend intensivere Betreuung durch Fachpersonal nötig sein.

  • Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die pflegenden Angehörigen mit einer fachgerechten Pflege überfordert wären.

Kurzzeitpflege beantragen

„Im Regelfall erfolgt die Kurzzeitpflege in einer zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtung – also einem Pflegeheim“, weiß Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. Sie kann für maximal acht Wochen – also 56 Tage – pro Jahr beantragt werden. „Zur Kurzzeitpflege gehören unter anderem die umfassende Versorgung im Pflegeheim, Grund- und Behandlungspflege wie Duschen oder Wundversorgung oder die Teilnahme an hausintern angebotenen Tätigkeiten wie Gymnastik oder Spaziergänge“, so der Experte. Grundsätzlich können alle Menschen mit einem Pflegegrad Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse beantragen. Allerdings müssen diejenigen mit Pflegegrad 1 die Kosten selbst übernehmen. Seit 2016 gibt es auch die Möglichkeit, Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad zu beantragen.

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