Wasserrohrbruch durch Frost - Schäden schnell der Versicherung melden

Foto: GDV

22.02.2018. Es wird nochmal richtig kalt. Vorausgesagt werden in der nächsten Woche gebietsweise bis Minus 20 Grad. In den kommenden Tagen können auf Grund der vorhergesagten Kälte in Teilen Deutschland dadurch zahlreiche Wasserrohrbrüche auftreten. Betroffene sollten Schäden umgehend ihrer Versicherung melden. Dabei besteht auch eine Schadensminderungspflicht. Dann sollten sofort Maßnahmen ergriffen werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Darauf weist die GVI hin und gibt weitere Tipps.

Auf Folgeschäden achten

Ein Wasserrohrbruch und die Folgeschäden an der Bausubstanz des Hauses übernimmt die Gebäudeversicherung. Für beschädigtes Inventar kommt die Hausratversicherung auf. „Jedoch nur, wenn der entsprechende Versicherungsschutz, wie das Risiko „Leitungswasser“ in der Gebäudeversicherung auch separat eingeschlossen wurde“, warnt GVI-Vorstand Jürgen Buck. Aber Achtung! Nicht entleerte Außenrohre und -wasserhähne, können den Versicherungsschutz gefährden. Das gilt ebenso, wenn Räume nicht ausreichend beheizt werden und die Rohre wegen der Kälte bersten.

Infos zu Wasserrohrbruch und Versicherung

Weitere wichtige Hinweise zu Schäden bei einem Wasserrohrbruch, Unwetterschäden und Versicherung sowie hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter der Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.

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