VPB begrüßt Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen

Foto: Bausparkassenverband

13.09.2019. Der Verband Privater Bauherren (VPB) begrüßt das neue Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus. Es ist am 5. August 2019 in Kraft getreten und sieht Sonderabschreibungen für neue Mietwohnungen vor; geregelt werden sie im § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Schritt in die richtige Richtung

„Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, lobt Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des VPB in Berlin, gibt aber auch zu bedenken, dass Förderprogramme, die zeitlich begrenzt sind, erfahrungsgemäß viel weniger bewirken als unbefristete. „Bei solchen Befristungen wird unserer jahrzehntelangen Erfahrung nach viel Potential verschenkt. Die Bezeichnung „AfA“ zeigt es – sie bedeutet „Abschreibung für Abnutzung“: Der Zeitpunkt aber, an dem teure Bauteile wegen Abnutzung ersetzt werden müssen, ist heutzutage mit immer mehr Haustechnik am Bau nun mal deutlich schneller erreicht, als noch vor ein paar Jahren. Folgerichtig wäre es deshalb, die Abschreibungszeiträume und damit den Prozentsatz dauerhaft und verlässlich anzupassen, um Energiewende und Wohnungsknappheit wirkungsvoll angehen zu können.“

Schaffung neuer Wohnungen

Ziel des neuen § 7b im Einkommensteuergesetz ist die Schaffung neuer Wohnungen, sei es durch Neubau oder durch Umnutzung bereits vorhandener Nichtwohnräume zu abgeschlossenen Wohnungen. Das ist interessant für private Bauherren, denn mit dem neuen Gesetz können private Investoren nun befristet auf vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung steuerlich geltend machen - zusätzlich zur geltenden linearen Abschreibung. Das summiert sich in den ersten vier Jahren auf 28 Prozent. Mehrere Bedingungen sind daran geknüpft: Die Anschaffungs- und Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche dürfen eine bestimmte Summe nicht überschreiten, und die Wohnung muss mindestens zehn Jahre dauerhaft vermietet werden. Es gibt eine doppelte Kostengrenze: Werden 3.000 Euro/Quadratmeter überschritten, gibt es gar keine Förderung, liegen die Kosten zwischen 2.000 und 3.000 Euro/Quadratmeter ist die Bemessung der Förderung auf 2.000 Euro/Quadratmeter gedeckelt. Außerdem sind Aufwendungen für das Grundstück und für die Außenanlagen – auch im Falle der Anschaffung – nicht begünstigt.

Steuerliche Förderung gefordert

„Die Neuregelung zielt auch auf die privaten Bauherren, die bereits heute über 80 Prozent der Wohnungen auf dem deutschen Markt zur Verfügung stellen“, konstatiert Corinna Merzyn und fordert: „Nun sollte die Regierung aber auch konsequent den nächsten Schritt tun und die steuerliche Förderung für die energetische Sanierung auf den Weg bringen. Nur wenn auch im Bestand nachhaltig saniert werden kann, können wir auch den Klimazielen, die die Regierung für den Baubereich ausgerufen hat, näherkommen.“

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