Verbraucherrechte für private Bauherren werden noch umgangen

Foto: LBS

07.01.2019. Das Gros der Bauherren und auch viele Bauunternehmer sind noch immer ahnungslos, wenn es um die neu eingeführten gesetzlichen Verbraucherrechte im Vertrag für ein Schlüsselfertighaus geht. Ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts am 1. Januar 2018 hat das Institut Privater Bauherren eine Studie dazu herausgegeben: Die Kenntnisse über die wichtigen Verbraucherschutzelemente der neuen Rechtslage sind nach wie vor mehr als mager. Das zeigt die zugrunde liegende Auswertung von Bauvorhaben aus den Regionalbüros des Verbands Privater Bauherren (VPB), in denen bundesweit private Bauherren durch neutrale Experten beraten und betreut werden.

Verbesserte Gesetzeslage

Das Fazit nach einem Jahr mit verbesserter Gesetzeslage ist noch sehr ernüchternd: Bei 85 Prozent der stichprobenartig ausgewählten Bauvorhaben waren den privaten Bauherren ihre neuen Rechte zunächst noch gar nicht bewusst. Nun sind private Bauherren Laien und bauen meist nur einmal im Leben. Baufirmen dagegen sind Profis und sollten über Recht und Gesetz Bescheid wissen. Laut Studie ist aber auch dem nicht so: Auch 78 Prozent der ausführenden Schlüsselfertigbaufirmen hatten ebenfalls noch keine Kenntnis vom neuen Bauvertragsrecht.

Ignoranz der Baufirmen

Detailliertere Fragen nach dem Widerrufsrecht, der letzten Rate des Zahlungsplans, dem Recht auf eine korrekte Baubeschreibung oder auf die Herausgabe wichtiger Bauunterlagen brachten ähnliche Erkenntnisse. In allen Punkten bescheinigt die Studie auch den Baufirmen noch weitgehende Ignoranz.

Verbesserungen des neuen Bauvertragsrechts

Zu den wesentlichen Verbesserungen des neuen Bauvertragsrechts zählen das Recht der Verbraucherbauherren, endlich eine ordentliche Baubeschreibung zu bekommen, sowie das Recht auf die Herstellung und Übergabe wesentlicher Planungsunterlagen. Die Baubeschreibung brauchen angehende Bauherren, um das Angebot der Baufirma prüfen und vergleichen zu können. Immerhin 65 Prozent der Bauunternehmer wissen inzwischen, dass sie Bauherren vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung übergeben müssen und was darin erwähnt sein muss, 35 Prozent wissen es noch nicht – und übergeben folglich auch nur werbliches Wortgeklingel, auf das sich Bauherren nicht verlassen können. Noch viel zu selten wird bisher aber auch eine korrekte Baubeschreibung gezielt angefragt, denn auch von den Bauherren kennt bislang nur jeder zehnte sein Recht.

Übergabe wichtiger Planunterlagen

Genauso verhält es sich mit der Übergabe von wichtigen Planunterlagen – nur mit deren Hilfe können Bauherren beispielsweise überprüfen lassen, ob sie die statische Konstruktion und energetische Bauausführung bekommen, für die sie Fördergelder erhalten oder die gesetzlich verlangt ist und für die sie ganz persönlich am Ende des Tages auch mit ihrem Vermögen haften.

Risiken und Zusatzkosten verschwiegen

VPB-Hauptgeschäftsführerin Corinna Merzyn hält das für fatal: „Private Bauherren können ohne die neuen Qualitätsmerkmale nach wie vor nur über den Preis entscheiden. Und der sieht natürlich attraktiver aus, wenn man sich nicht an das neue Gesetz hält und Risiken und Zusatzkosten verschweigt. Qualitätsanbieter gucken hier in die Röhre, vor allem aber die Bauherren bleiben im Risiko. Und auch wenn der Gesetzgeber für viele Fälle das Recht für die Bauherren vorsieht, bei Nichteinhalten bestimmter Pflichten Annahmen zu ihren Gunsten zu treffen, ist das ein riskanter und steiniger Weg, denn den muss man erst einmal vor Gericht durchsetzen. Transparenz von Beginn an ist deshalb sinnvoller.“

Herausgabe von Planungs- und Bauunterlagen

Gerade das Verbraucherrecht auf die rechtzeitige Herausgabe von Planungs- und Bauunterlagen ist enorm wichtig, wenn Bauherren ihr Risiko beim Schlüsselfertigbau vermindern und die korrekte Ausführung unabhängig kontrollieren lassen wollen. Aber: Nur 13 Prozent der Bauherren bekommen die Statik ausgehändigt, Lüftungskonzept und Brandschutzplanung erhalten nur sechs Prozent, Wärmeschutzberechnungen, aus denen hervorgeht, welche Konstruktion das Erreichen der versprochenen energetischen Qualität ermöglicht, bekommen gerade einmal 20 Prozent. Merzyn dazu: „So entsteht sicher irgendein Haus, aber ob es das bestellte ist und ob es überhaupt den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ob es energieeffizient ist und standsicher – all das lässt sich vielfach nur grob bestimmen, da es unzählige mögliche Wege und Ausnahmen gibt, über die nur die der Genehmigung zugrunde liegenden Pläne Auskunft geben.“ Lediglich bei der Übergabe des Energieausweises nach der Fertigstellung des Hauses sah es etwas besser aus: 54 Prozent bekamen ihn ausgehändigt.

Verbraucherschutzelemente zu wenig umgesetzt

„Aber was nützt das den Bauherren zum Schluss? Sie können ja dann selbst durch Experten nicht mehr prüfen lassen, ob auch alles so ausgeführt wurde, wie berechnet – sie sehen nur noch eine weiße Wand“, kritisiert Corinna Merzyn und resümiert abschließend: „Die wichtigen neuen Verbraucherschutzelemente im Bauvertragsrecht werden noch viel zu wenig umgesetzt. Wichtige technische Unterlagen fehlen deshalb nach wie vor und Bauherren tun gut daran, sich so früh wie möglich Unterstützung von unabhängigen Sachverständigen zu holen, damit sie bekommen, wofür sie zahlen und wofür sie am Ende auch haften. Denn Baufirmen gehen immer wieder einmal pleite. Wenn dann nicht wirklich alles korrekt ist, stehen die Bauherren im sprichwörtlichen Regen.“

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