Rauchwarnmelder sind jetzt flächendeckend Pflicht

GDV – Ihre Deutschen Versicherer

03.08.2018. Fast in allen Bundesländern sind Rauchwarnmelder nun auch im Altbau Pflicht, im Neubau sowieso. In Thüringen haben die Bewohner und Vermieter nur noch bis zum Ende des Jahres Zeit, die Rauchwarnmelder im Bestandsbau nachzurüsten. Zuständig für den Einbau der Rauchmelder ist regelmäßig der Eigentümer, auch in Mietwohnungen. Entscheidend ist aber die jeweilige Landesbauordnung, und die kann sich ändern: In Mecklenburg-Vorpommern musste anfangs der jeweilige Besitzer die Rauchmelder installieren, also auch der Mieter. Seit einigen Jahren aber ist dort nun der Eigentümer in der Pflicht! Dies teilte jetzt der Verband der Privaten Bauherren mit.

Rauchwarnmelder schnell nachrüsten

Wie so oft im föderalen Deutschland sind die Pflichten zur Montage von Rauchmeldern in den einzelnen Landesbauordnungen jeweils leicht unterschiedlich geregelt. Alle Verordnungen nehmen Bezug auf die DIN 14676, die Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung empfiehlt. Die DIN 14676 regelt die Montage von Rauchwarnmeldern in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege gedacht sind. Durch die Bezugnahme werden die DIN-Normen quasi Gesetzesinhalt. Experten raten sogar zu erhöhtem Schutz: Alle Räume – außer Küchen, wo Dämpfe häufig für Fehlalarme sorgen – sollten mit Brandmeldern ausgestattet sein. Bauherren und Käufer von Altbauten sollten fehlende Rauchwarnmelder zur eigenen Sicherheit schnell nachrüsten, empfiehlt der VPB.

Update-Service: Insider-Tipps

Verpassen Sie keine exklusiven Warnungen, Tipps, Gratis-Tools, Gratis-Videos und Gratis-Downloads mit dem kostenlosen GVI-Insider-Newsletter.

Alle Vorteile sichern

Das könnte Sie auch interessieren:

Verwandte Themen:

Beratungs-Telefon

07131-913320
Mo bis Fr: 8.30 bis 16.30 Uhr

Versicherungen prüfen:

Experten-Hotline:

Mehr zum Thema:

Service

Wo erhalten Sie günstige Angebote? hier klicken

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie im Cookie-Kontrollzentrum auch einzelne Einstellungen vornehmen.