Mietrecht-Special zur Fußballweltmeisterschaft

21.06.2018. Am Samstag bestreitet die deutsche Nationalmannschaft ihr zweites WM-Spiel gegen Schweden. Für viele Fans der Nationalmannschaft ein Grund zum Feiern. Ob nun im Autokorso oder daheim in den eigenen vier Wänden. Doch wie weit darf die WM-Euphorie für Mieter gehen? Sind Flaggen an Fassaden und Jubelstimmung nach Abpfiff in den gemieteten vier Wänden überhaupt erlaubt? Die Deutsche Anwaltshotline klärt die wichtigsten Fragen.

Flagge zeigen: Das dürfen Mieter

Prinzipiell sind Fahnen und Beleuchtungen an den Hauswänden, wie man sie während einer Weltmeisterschaft häufig sieht, erstmal kein Problem. Fans müssen aber darauf achten, niemanden dadurch zu stören. Wenn die Flagge also bis vor Nachbars Fenster hängt oder die Beleuchtung nach 22 Uhr noch blinkt und andere gar vom Schlafen abhält, droht Ärger mit dem Vermieter. Das gilt auch, wenn Mieter die Fassade durch Fahnenhalterungen oder Ähnliches beschädigen. Denn für solche Schäden und mögliche Folgen daraus haften Mieter dann alleine. Selbstverständlich ist im Gegenzug auch darauf zu achten, dass alles sicher und fest angebracht ist. Denn wenn die Dekoration Gefahr läuft abzustürzen oder gar Passanten zu verletzen, darf der Vermieter die Dekorationen verbieten.

Doch auch wenn es keine höchstrichterliche Entscheidung dazu gibt: Der Vermieter muss jeden Mieter gleich behandeln. Er darf also nicht einem Mieter Flaggen erlauben und einem anderen nicht, wenn beide sich an die Regeln halten.

Feiern daheim: Das gilt am Abend

Auch wenn die eigene Mannschaft gerade gewonnen hat und sich jubelnd in den Armen liegt, herrscht in Deutschland ab 22 Uhr Nachtruhe. Ärgerlich, da bei der Weltmeisterschaft in Russland viele Spiele überhaupt erst um 20 Uhr beginnen. Dennoch gilt: Geräusche über 50 Dezibel sind dann tabu – das entspricht etwa einer normalen Unterhaltung. Auch Fernseher und Jubel sind dann auf Zimmerlautstärke zu reduzieren und das am besten bei geschlossenem Fenster. Bis 22 Uhr darf aber gejubelt und gefeiert werden – allerdings gilt auch hier das Gebot der Rücksichtnahme.

Grillparty: Damit die Feier nicht ins Wasser fällt

Wer zur Miete wohnt, der muss beim Thema Grillen einen Blick in seinen Mietvertrag oder die Hausordnung werfen. Das gilt auch während der Weltmeisterschaft 2018 in Russland. Vor allem auf Balkonen sind Holzkohlegrills tabu, wenn Rauch in die Wohnung der Nachbarn ziehen könnte. Das entschied das Landgericht Essen (Az. 10 S 438/01). Der Vermieter kann aber auch Elektrogrills auf dem Balkon untersagen – daran ändert auch ein Fußballturnier nichts. Hier lohnt sich ein klärendes Gespräch vorab. Um unnötigen Ärger mit Nachbarn oder Vermietern zu vermeiden, sollten sich Mieter daran unbedingt halten.

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