Herbst- und Winterstürme kündigen sich an – Sturmschäden durch Bäume erwartet
29.10.2020. Einen kleinen Vorgeschmack auf die kommenden Herbst- und Winterstürme gab es am gestrigen Mittwoch an der Nordsee und auf dem Brocken im Harz. Sturmböen und orkanartige Böen zeigten schon Wirkung. Manch ein Hausdach wurde dabei nicht verschont. Dabei sollten Immobilieneigentümer einen Sturmschaden nicht nur bei ihrer Versicherung melden, sondern möglichst schnell Schäden reparieren lassen, sonst drohen Folgeschäden, warnt die GVI.
Sturmschaden umgehend reparieren
„Eine der wichtigsten Erledigungen nach einem Sturm ist die Besichtigung des Daches, da nach einem Sturm oft Dachschäden auftreten“, rät GVI-Vorstand Jürgen Buck. Ist die Dachfläche nach einem Sturmschaden beschädigt, z.B. durch gelockerte Ziegel, sollte sie umgehend repariert und geschlossen werden. „Sind Löcher entstanden, können diese zunächst mit einer Folie geschützt werden, damit kein Regen in die Dachkonstruktion eindringen kann und somit einer Schimmelbildung vorgebeugt werden kann“, empfiehlt Jürgen Buck.
Wer bezahlt fremde Sturmschäden?
Während der Stürme hat es am Mittwoch auch wieder Bäume getroffen, die jetzt noch voll belaubt und trocken sind. Sie sind umgestürzt, Äste sind abgerissen und haben Häuser, Dächer und Stromleitungen beschädigt. Nicht nur Eigenschäden entstanden, sondern auch Beschädigungen auf Nachbargrundstücken wurden verursacht. Da Hausbesitzer einer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht unterliegen, stellt sich die Frage, wer die eigenen bzw. fremden Sturmschäden bezahlt?
Welche Versicherung zahlt den Sturmschaden?
Sturmschäden werden von unterschiedlichen Versicherungen reguliert – je nach Situation: Dazu zählen die Wohngebäudeversicherung, Elementarschadenversicherung, Rohbau-Versicherung, Hausratversicherung, Kfz-Kaskoversicherung und die Haftpflichtversicherung. Neben der umgehenden Meldung des Schadens an die Versicherung, muss noch Zusätzliches beachten werden.
Tipps und Infos zu Sturmschäden
Weitere kostenlose Antworten, Tipps und Infos der GVI zum Verhalten nach einem Sturmschaden gibt es unter der Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherungen“.
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