Haussanierung: Gestaltungssatzung einsehen

Foto: Bausparkassenverband

02.08.2019. Wer sein altes Haus sanieren und zum Schluss auch die Fassade neu streichen lassen möchte, sollte bei der Farbwahl vorsichtig sein, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Nicht immer ist erlaubt, was den Eigentümern gefällt.

Gestaltungssatzung vorher einsehen

Manche Kommunen haben eine Gestaltungssatzung, die Äußerlichkeiten wie zum Beispiel die Farbgebung der Fassaden regelt. Dahinter steckt die Bemühung, das eigene Ortsbild halbwegs harmonisch zu erhalten und extreme Farbgestaltungen, etwa in grellem Grün oder Pink zu verhindern. Gestaltungssatzungen können auch Vorgaben für Dachdeckung und Dachfarbe festlegen oder für Einfriedungen. Der VPB rät: Erst bei der Kommune nach eventuellen Vorgaben erkundigen und dann die Handwerker entsprechend mit den Arbeiten beauftragen.

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