Bauherren sollten förmliche Bauabnahme vertraglich vereinbaren
05.04.2018. Die Bauabnahme gehört zu den wichtigsten Terminen beim Bauen. Mit der Bauabnahme gehen alle Gefahren und Risiken auf die Bauherren über, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Und ab diesem Zeitpunkt müssen Bauherren dem Unternehmer alle Mängel nachweisen. Gut beraten sind Bauherren deshalb, wenn sie bereits im Bauvertrag eine förmliche Bauabnahme vereinbaren, mit einem Termin auf der Baustelle. Wer darauf verzichtet, läuft Gefahr auf enormen Schadenssummen sitzen zu bleiben.
Zur Bauabnahme Sachverständiger mitnehmen
Der VPB rät, die Immobilie schon vor der eigentlichen Abnahme mit dem eigenen Sachverständigen in aller Ruhe zu untersuchen. Mängel, die dabei entdeckt werden, kommen dann beim offiziellen Abnahmetermin auf den Tisch und ins Abnahmeprotokoll. In diesem Protokoll werden auch Mängel aufgelistet, die bereits bei früheren Begehungen festgestellt und noch nicht ordnungsgemäß beseitigt wurden. Selten wird ein Bau auf Anhieb komplett abgenommen. Normalerweise vereinbaren die Parteien einen weiteren Abnahmetermin, bis zu dem alle Mängel beseitigt sein müssen. Auch zu diesem zweiten Termin der Bauabnahme sollten Bauherren ihren Sachverständigen mitnehmen, damit der beurteilt, ob die Schäden tatsächlich ordnungsgemäß behoben wurden.
Zur Bauabnahme erscheinen
Wenn die Abnahme unter Angabe von Mängeln verweigert wird, kann der Bauunternehmer bei ab 2018 geschlossenen Bauverträgen eine Zustandsfeststellung des Baus verlangen. Fehlen die Bauherren dort und haben ihr Fehlen nicht unverzüglich beim Bauunternehmer entschuldigt, kann der diese sogar einseitig vornehmen. Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall, dort bei der Bauabnahme zu erscheinen, damit der Bauunternehmer nicht Richter in eigener Sache wird. Ebenso ratsam ist es, seinen Sachverständigen mitzunehmen, um dem Unternehmer fachlich auf Augenhöhe begegnen zu können.
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