Weihnachtsgeschenke umtauschen: Kontoauszüge helfen!

Foto: Sparkassenverband

20.12.2022. Die Spannung steigt, die Geschenke liegen unter dem Weihnachtsbaum, das Auspacken beginnt – doch dann die Ernüchterung: Der Geschmack des Beschenkten wurde nicht getroffen. Oder aber das Buch steht bereits im Bücherregal. Obwohl es in diesem Fall keine rechtliche Verpflichtung gibt, bieten viele Einzelhändler ihren Kunden die Möglichkeit, die Weihnachtsgeschenke zurückzugeben oder umzutauschen. Hier gilt grundsätzlich der Kassenbon als Nachweis für den Kauf der Ware. Ärgerlich ist es allerdings, wenn man diesen Bon nicht mehr findet oder er unlesbar ist. Und jetzt? Kathleen Altmann vom Bankenverband klärt auf.

Mit dem Kontoauszug Weihnachtsgeschenke umtauschen oder zurückgeben

Wer seinen Kassenbon nicht mehr findet, das Geschenk jedoch mit Karte oder Smartphone bezahlt hat, der hat eine gute Alternative: denn im Kontoauszug sind die Kartenumsätze dokumentiert. Somit kann häufig auch der Kontoauszug als Nachweis für den Kauf des Weihnachtsgeschenkes genutzt werden. Der Einzelhändler hat mit der Vorlage des Kontoauszugs die Möglichkeit, den Kaufvorgang nachzuvollziehen. So steht dem Umtausch oder der Rückgabe des unpassenden Geschenks doch nichts mehr im Wege.

Die Weihnachtsspende auf dem Kontoauszug

Doch nicht nur an der Ladenkasse ist der Kontoauszug von Bedeutung: Wer etwa zu Weihnachten einen Geldbetrag an eine Hilfsorganisation spenden will, kann sie als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Wenn die Spende überwiesen wird und dabei den Betrag von 200 Euro nicht überschreitet, genügt auch hier der Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Bei höheren Summen muss sich der Spender jedoch eine Spendenbestätigung der begünstigten Organisation auf einem amtlichen Vordruck ausstellen lassen.

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