Risikolebensversicherung: Auch für unverheiratete Paare sinnvoll
28.10.2022. Damit die Familie finanziell abgesichert ist, schließen viele Ehepaare eine Risikolebensversicherung ab. Stirbt die versicherte Person, zahlt die Versicherung eine vereinbarte Summe an die Angehörigen. Allerdings leben immer mehr Paare unverheiratet zusammen oder bleiben kinderlos. Was viele nicht wissen: Gerade für sie ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung besonders sinnvoll. Denn wenn der Partner stirbt, erhält der Hinterbliebene keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ramona Paul, Vorsorgeexpertin der IDEAL Versicherung, klärt auf.
Vorsicht Erbschaftssteuer
Um sich abzusichern, stehen Paaren unterschiedliche Varianten zur Verfügung: Wer unverheiratet ist, sollte beim Abschluss jedoch einiges beachten: Denn für Paare in „wilder Ehe“ ist der Freibetrag mit 20.000 Euro bei einer Erbschaft deutlich geringer als für Eheleute. Das heißt: Übersteigt die Versicherungssumme diesen Betrag, müssen Hinterbliebene Erbschaftssteuer zahlen.
Über-Kreuz-Versicherung
Besser ist daher eine Über-Kreuz-Versicherung. Hier schließt jeder Partner für sich einen eigenen Vertrag ab, setzt aber den anderen als versicherte Person ein. So erhält der Hinterbliebene im Todesfall die Versicherungssumme aus seinem eigenen Vertrag ausgezahlt und spart sich so die Erbschaftssteuer.
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