Risikolebensversicherung: Auch für unverheiratete Paare sinnvoll

28.10.2022. Damit die Familie finanziell abgesichert ist, schließen viele Ehepaare eine Risikolebensversicherung ab. Stirbt die versicherte Person, zahlt die Versicherung eine vereinbarte Summe an die Angehörigen. Allerdings leben immer mehr Paare unverheiratet zusammen oder bleiben kinderlos. Was viele nicht wissen: Gerade für sie ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung besonders sinnvoll. Denn wenn der Partner stirbt, erhält der Hinterbliebene keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ramona Paul, Vorsorgeexpertin der IDEAL Versicherung, klärt auf.

Vorsicht Erbschaftssteuer

Um sich abzusichern, stehen Paaren unterschiedliche Varianten zur Verfügung: Wer unverheiratet ist, sollte beim Abschluss jedoch einiges beachten: Denn für Paare in „wilder Ehe“ ist der Freibetrag mit 20.000 Euro bei einer Erbschaft deutlich geringer als für Eheleute. Das heißt: Übersteigt die Versicherungssumme diesen Betrag, müssen Hinterbliebene Erbschaftssteuer zahlen.

Über-Kreuz-Versicherung

Besser ist daher eine Über-Kreuz-Versicherung. Hier schließt jeder Partner für sich einen eigenen Vertrag ab, setzt aber den anderen als versicherte Person ein. So erhält der Hinterbliebene im Todesfall die Versicherungssumme aus seinem eigenen Vertrag ausgezahlt und spart sich so die Erbschaftssteuer.

Update-Service: Insider-Tipps

Verpassen Sie keine exklusiven Warnungen, Tipps, Gratis-Tools, Gratis-Videos und Gratis-Downloads mit dem kostenlosen GVI-Insider-Newsletter.

Alle Vorteile sichern

Das könnte Sie auch interessieren:

Verwandte Themen:

Beratungs-Telefon

07131-913320
Mo bis Fr: 8.30 bis 16.30 Uhr

Haushaltskosten senken:

Experten-Hotline:

Mehr zum Thema:

Service

Wo erhalten Sie günstige Angebote? hier klicken

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie im Cookie-Kontrollzentrum auch einzelne Einstellungen vornehmen.