Gesetzesänderung: Das ändert sich ab Februar 2018
23.02.2018. Nachdem es bereits zum Jahreswechsel einige Gesetzesänderungen gab, legt der Monat Februar nach. Experten sagen Ihnen, was sich rechtlich ändert. Die folgenden vier Gesetzesänderungen klären auf.
Gewalt gegen Frauen
Die Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wurde vor knapp sieben Jahren in Istanbul beschlossen. Mit dem 1. Februar ist sie in Deutschland in Kraft getreten. Die Konvention besagt zum Beispiel, dass alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe stehen, was in Deutschland erst seit der Reform des Sexualstrafrechts 2016 so ist. Erst danach wurde die Ratifizierung auf den Weg gebracht, erklären ARAG Experten die lange Umsetzungsphase.
Mitteilungen für Kunden von Lebensversicherungen
Am 23. Februar kommt es zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb. Kunden von Lebensversicherungen bekommen dann eine jährliche Standmitteilung von der Versicherung mit detaillierten Informationen. Die Transparenz beim Abschluss von Restschuldversicherungen soll außerdem erhöht werden. Die Versicherungen haben allerdings noch bis zum 1. Oktober 2018 Zeit, die neuen Richtlinien umzusetzen.
Kein Zinkoxid in Kosmetika
Ab dem 24. Februar dürfen Kosmetika kein Zinkoxid mehr enthalten, wenn Partikel beispielsweise über Sprays versehentlich eingeatmet werden können. Das schreibt eine Änderung der EU-Kosmetikverordnung vor. Das Einatmen kann laut den Experten eine Lungenentzündung auslösen. Doch sollten sich gesundheitsbewusste Verbraucher nicht allzu früh freuen, denn bereits ausgelieferte Kosmetika dürfen danach noch über drei Monate verkauft werden.
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge?
Am 22. Februar tritt kein neues Gesetz in Kraft, aber das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet über mögliche Fahrverbote in Innenstädten. Die Deutsche Umwelthilfe hatte auf Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Städten geklagt, deren Stickstoffdioxidbelastung über dem Grenzwert liegt – mit Erfolg. Doch diese Entscheidung wurde vertagt. Sie soll erst am 27. Februar fallen.
Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht über die von den Städten eingelegte Revision urteilen. Zunächst geht es um Fahrverbote in Düsseldorf und Stuttgart, Urteile zu anderen Städten dauern noch etwas länger. In mindestens zehn deutschen Großstädten könnte dann künftig ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge drohen – falls die Motoren nicht umgerüstet werden.
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