31 Millionen im Ehrenamt – gesetzlicher Versicherungsschutz reicht nicht
01.02.2018. Viele Institutionen und Vereine könnten ohne Ehrenamtliche ihre Aufgaben und Tätigkeiten nicht erfüllen. Über 31 Millionen Menschen sind in Deutschland in einem Ehrenamt tätig. Die Mehrheit ist bis zu zwei Stunden pro Woche im Ehrenamt aktiv. Das größte Engagement wird dabei im sportlichen Vereinsleben erbracht. Aber Hilfe erfolgt auch in sozialen Bereichen, bei der Feuerwehr oder im Katastrophenschutz. Wofür auch immer sich Ehrenamtliche engagieren – sie tun es nicht nur für eine gute Sache, sondern vor allem aus Freude. Doch bei aller Freude, im Zweifel reicht der gesetzliche und von der Institution abgeschlossene Versicherungsschutz im Ehrenamt nicht aus!
Versicherungsschutz nicht verallgemeinern
Wichtig zu wissen ist, ein bestehender Versicherungsschutz lässt sich nicht verallgemeinern. Der Umfang, in dem der ehrenamtliche Mitarbeiter in seiner Tätigkeit versichert ist, ist von Institution zu Institution verschieden. In der Regel genießt der ehrenamtliche Mitarbeiter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei eigenen Unfällen. Doch wer einen Personen- oder Sachschaden verursacht, muss auch dafür haften. Dafür greift ein extra abgeschlossener Haftpflichtversicherungsvertag.
Ausreichender Versicherungsschutz
„Doch bei aller Freude an der Sache, viele ehrenamtliche Helfer wissen nicht, ob sie überhaupt einen ausreichenden Versicherungsschutz besitzen. Der gesetzliche Schutz im Ehrenamt reicht in der Regel nicht aus, es muss auch privat vorgesorgt werden“, betont Jürgen Buck, Vorstand der GVI.
Infos zu Ehrenamt und Versicherungsschutz
Ausführliche Informationen und Hinweise stehen ehrenamtlichen Helfern unter dem Stichwort „Ehrenamt und Versicherungsschutz“ unter der Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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