Antrag auf Arbeitnehmersparzulage nur noch digital
14.02.2018. Die Arbeitnehmersparzulage auf Vermögenswirksame Leistungen (VL) wird seit 2017 digital beantragt. Ohne Einwilligung zur Datenübermittlung kann der Anspruch auf die Förderung verfallen.
Besonderes Augenmerk sollten Bausparer der Arbeitnehmersparzulage auf VL widmen. Seit 2017 übermittelt die Bausparkasse nach Einwilligung des Sparers die Angaben elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BzS). Die Bestätigung kommt mit dem jährlichen Kontoauszug der Bausparkasse.
Keine Förderung ohne Daten
„Damit vereinfacht sich das Verfahren für den Bausparer, denn der Antrag in Papierform im Rahmen des Jahresausgleichs beim Finanzamt entfällt“, sagt Steffen Zwer von der BHW Bausparkasse. Stimmt der Sparer allerdings der Datenübertragung an das Bundeszentralamt nicht zu, kann der Anspruch der Arbeitnehmersparzulage laut Auskunft der Finanzbehörde Hamburg verfallen. Die Daten für VL-Einzahlungen von 2016, die noch nicht beantragt wurden, müssen spätestens 2018 eingegangen sein.
GVI-Tipp:
Für Fondssparer gilt der gleiche Ablauf.
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