Atemalkoholtest reicht aus: 2,62 Promille rechtfertigen MPU

Foto: ERGO Versicherungsgruppe

04.05.2018. Liegt der Verdacht des Alkoholmissbrauchs nahe, rechtfertigt ein Atemalkoholtest mit einem sogenannten Vortestgerät die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Das Verwaltungsgericht Trier entschied, dass die Messwerte vor allem unter Berücksichtigung des Sicherheitsabschlags von 15 Prozent, der Messungenauigkeiten ausgleichen soll, zuverlässig seien (Az. 1 K 10622/17.TR).

Vortestgerät zum Atemalkoholtest

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, haben Passanten einen Autofahrer regungslos in seinem Pkw aufgefunden. Die Polizei stellte mit Hilfe eines sogenannten Vortestgeräts beim Atemalkoholtest einen Alkoholwert von 2,62 Promille fest. Nachdem die Beamten den Führerschein und Fahrzeugschlüssel sicherstellten, argumentierte der Pkw-Fahrer, dass er als Berufspendler am nächsten Morgen mit dem Auto zur Arbeit fahren müsse und deshalb den Schlüssel benötige. Der Hinweis, dass er aufgrund des hohen Alkoholpegels auch am nächsten Morgen noch nicht fahrtüchtig sei, ließ den Fahrer unbeeindruckt. Zur daraufhin angeforderten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erschien der Pendler aber nie. Er berief sich darauf, dass die Messung mit einem Vortestgerät zu ungenau sei.

Alkoholgenuss und Straßenverkehr

Das Gericht schloss sich dieser Auffassung nicht an: Das Verhalten des Fahrers lege den Verdacht des Alkoholmissbrauchs nahe und mache deutlich, dass er nicht zwischen Alkoholgenuss und Teilnahme am Straßenverkehr unterscheiden kann. „Zudem ist der gemessene Wert nicht Grundlage für den Entzug der Fahrerlaubnis an sich, sondern lediglich für weiterführende Maßnahmen – in diesem Fall die Anordnung der MPU“, erklärt Rechtsanwalt Martin Pfeifer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Atemalkoholtest liefert zuverlässige Werte

Die Richter betonten, dass moderne Vortestgeräte bei einem Atemalkoholtest durchaus zuverlässige Werte liefern. Etwaige Ungenauigkeiten würden außerdem durch den Sicherheitsabschlag von 15 Prozent ausgeglichen.

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