Kontoauszüge aufbewahren |
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Kontoauszüge sorgfältig prüfen
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Wenn Sie von dem Anspruch gar keine Kenntnis hatten, endet die Frist sogar erst nach zehn Jahren. Das heißt: Vor dem Wegwerfen von Kontoauszügen und z. B. Rechnungen vom Versandhändler sollte sorgfältig geprüft werden, ob die Unterlage eventuell noch zur etwaigen Geltendmachung von Ansprüchen benötigt wird. |
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Kontoauszüge länger aufbewahren
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Eine Ausnahme gilt für den Bezug von Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, beispielsweise Reparatur- und Wartungsarbeiten an Gebäuden. In diesen Fällen sind Privatpersonen gesetzlich verpflichtet, Rechnungen und Zahlungsbelege wie zum Beispiel Kontoauszüge zwei Jahre lang aufzubewahren (§ 14b Abs. 1 Satz 5 Umsatzsteuergesetz). Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist. |
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Kontoauszüge noch nicht entsorgen
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Deshalb gilt: Rechnungen und Kontoauszüge von 2010 und 2011 sollten Sie jetzt noch keinesfalls entsorgen. |
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Weitere Informationen zum Thema Geldanlage |
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