Gebäudeversicherung - Sturmschäden versichert?


05.01.2012. Spätestens seit den Winterstürmen „Wiebke“ und „Lothar“ und dem Orkan „Kyrill“ wissen die Deutschen über die Macht und Zerstörungsgewalt von Stürmen. Selbst Tropenstürme machen vor Europa nicht mehr Halt. Tobte bereits Sturmtief „Ulli“ am 03.01.2012 mit Böen bis zu 120 Stundenkilometern über deutsche Küsten und Berge, so wird für Donnerstag das noch stärkere Sturmtief „Andrea“ erwartet. Die Meteorologen des Deutschen Wetterdienstes warnen vor orkanartigen Böen bis weit ins Binnenland hinein. Sturmschäden sind zu erwarten - hier kann die Gebäudeversicherung helfen.


Sturmschäden durch Orkane

Bei diesen Windgeschwindigkeiten fallen nicht nur Wälder und Landschaftsflächen dem Orkan zum Opfer. Direkte Sturmschäden richten vor allem an Wohngebäuden, wie beispielsweise abgedeckte Dächer, hohe Schäden an.


Sturmschäden auch durch Starkregen

„Weitere Beschädigungen können auch durch indirekte Einwirkungen, wie Starkregen und Hagel entstehen. Es ist keine Seltenheit, dass tennisballgroßer Hagel Rollläden und Jalousien beschädigt. Oder die Kellerräume werden durch Starkregen geflutet. Sturmschäden zeigen sich vielfältig.“, informiert Siegfried Karle von der GVI.


Zahlt die Gebäudeversicherung?

Die Versicherungsgesellschaften regulieren entstandene Sturmschäden erst bei einer nachgewiesenen Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala, dies entspricht einer Geschwindigkeit von 62 bis 74 Stundenkilometern. Voraussetzung für eine Regulierung von Sturmschäden ist natürlich, dass diese Risiken in der Gebäudeversicherung mit eingeschlossen wurden.


Nachweis für Sturmschäden

„Die meisten Versicherer akzeptieren als Nachweis von entstandenen Sturmschäden auch, wenn in der näheren Umgebung Schäden durch Sturm mit Windstärke 8 aufgetreten sind. Lokale Presseberichte helfen dabei.“, informiert der Fachmann weiter.


GVI-Tipps zu Sturmschäden

Weitere Informationen zum Thema Sturmschäden und Gebäudeversicherung stellt die GVI unter der Rubrik Gratis „Unwetterschäden und Versicherung“ zur Verfügung.

Wer eine Überprüfung seines bestehenden Versicherungsschutzes wünscht, kann zudem den kostenlosen Versicherungs-Check der GVI nutzen. Sie finden die entsprechenden Informationen unter dem Menüpunkt „Versicherung“. Hier finden Sie auch unter den „Absicherungs-Check“.


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