Frost gefährdet Versicherungsschutz |
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Versicherungsschutz gefährdet
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Bei Abwesenheit muss für ein leerstehendes Haus oder Wohnung Vorkehrung vor Schäden durch Frost getroffen werden, wie z. B. die Heizung auf kleiner Stufe durchlaufen lassen, nicht benötigte Wasserleitungen entleeren – dies gilt ebenfalls für Außenleitungen. Das ist wichtig, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet sein kann. |
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Frost sorgt für hohe Schäden
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Während der Wintersaison werden den Versicherern im Schnitt Schäden durch Frost von über 25 Millionen Euro gemeldet, bei extrem harten Wintern können die Schäden sogar bis auf 150 Millionen ansteigen. Hier heißt es Vorsorge ist besser als Nachsorge. Aber für den Fall der Fälle sollte eine entsprechend hohe Versicherungssumme bei der Gebäudeversicherung abgeschlossen werden, damit der Versicherungsschutz ausreicht. |
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Schäden durch Frost versichert?
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Die bestehende Versicherungen sind daraufhin zu überprüfen, ob Schäden durch Frost überhaupt versichert sind. Wer beispielsweise nur eine Feuerversicherung oder eine Absicherung gegen Sturm/Hagel im Vertrag abgeschlossen hat, muss für Schäden an Leitungswasserrohren selbst aufkommen. Ein Versicherungsschutz ist hierbei also nicht gegeben. |
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Umfangreicher Versicherungsschutz
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Wer eine Überprüfung seines bestehenden Versicherungsschutzes wünscht, kann zudem den kostenlosen Versicherungs-Check nutzen. Sie finden die entsprechenden Informationen unter dem Menüpunkt „Versicherungen/Versicherungscheck“. |
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Weitere Informationen zum Thema Versicherungen |
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