Endlich volljährig! Und der Versicherungsschutz?


24.01.2012. Nicht alle 18-Jährigen sind sich ihrer neuen Lebenssituation als Erwachsener und Volljähriger schon voll bewusst. So vieles kommt in diesem Alter auf die jungen Erwachsenen zu, z. B. Abitur, Studium, Berufsausbildung, Volontariat im Ausland und eventuell ein Auszug aus dem elterlichen Heim. Dass der elterliche Schutz auch im Bereich Versicherungen damit enden kann, wissen die wenigsten. Dann gilt es, den Versicherungsschutz zu überprüfen.


Eigener Versicherungsschutz

Beispiel Hausratversicherung. Solange der Erstwohnsitz noch bei den Eltern gemeldet ist, kann ein beschränkter Schutz auch für eine Studentenbude oder WG gelten. Bei einem eigenen Haushalt jedoch ist ein eigener Versicherungsschutz angeraten, informiert Jürgen Buck, Vorstand der Heilbronner Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V.


Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit

Jürgen Buck weist ferner darauf hin, dass bereits in diesem Alter die Existenzsicherung für spätere Jahre, wie Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge bedacht werden sollten. Existenzsichernde Versicherung können sogar bereits ab dem 15. Lebensjahr abgeschlossen werden. Ein sinnvolles Vorgehen, da bei jungen Menschen in der Regel keine Vorerkrankungen vorliegen und eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Versicherungsschutz problemlos beantragt werden kann, informiert der Experte weiter.


Versicherungsschutz der GVI

Weitere Informationen zum Thema „Ausbildung, Studium und Volljährigkeit“ finden Sie unter der Rubrik „Gratis“ „Ausbildung und Studium Spezial“. Für die Überprüfung bestehender Versicherungen, auch Versicherungsschutz als Volljähriger, kann der kostenlose „Absicherungs-Check“ abgerufen werden.


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