Unwetterschäden sofort der Versicherung melden |
||||||||||||
|
|
|||||||||||
Hagelschäden
|
||||||||||||
Hagelschäden sind über die Wohngebäude- und Hausratversicherung versichert, wenn beispielsweise Wintergärten oder Fensterscheiben durch Hagel zerstört werden. Dringt durch ein zerstörtes Fenster Regenwasser in die Wohnung ein und werden Einrichtungsgegenstände beschädigt, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Wurden Autos durch Hagel beschädigt, übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden. |
||||||||||||
Überschwemmungsschäden
|
||||||||||||
Durch heftige Regenfälle wurden vielerorts Keller überschwemmt. Was viele nicht wissen: Durch Starkregen verursachte Überschwemmungsschäden können mit einer Elementarschadenversicherung versichert werden, die zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Überschwemmungsschäden am Auto sind im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. |
||||||||||||
Sturmschäden
|
||||||||||||
Für Sturmschäden kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung auf. Ab Windstärke 8 herrscht nach den Versicherungsbedingungen Sturm. |
||||||||||||
|
||||||||||||
Mehr Hinweise zu Thema bietet die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ zur Verfügung. |
||||||||||||
|
||||||||||||
(C) Geld und Verbraucher e.V. (GVI) - 2012 - Alle Rechte vorbehalten - www.geldundverbraucher.de - Telefon 07131-913320 |
||||||||||||