Unwetterschäden sofort der Versicherung melden


08.06.2011. In den letzten Tagen brachen Unwetter in Teilen von Deutschland herein. Sie sorgten für Schäden, wie beispielsweise verbeulte Autos, unterspülte Straßen, vollgelaufene Keller, umgestürzte Bäume. Dabei kommt natürlich unmittelbar die Frage auf, wer diese Kosten der Unwetterschäden übernimmt.


Hagelschäden

Hagelschäden sind über die Wohngebäude- und Hausratversicherung versichert, wenn beispielsweise Wintergärten oder Fensterscheiben durch Hagel zerstört werden. Dringt durch ein zerstörtes Fenster Regenwasser in die Wohnung ein und werden Einrichtungsgegenstände beschädigt, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Wurden Autos durch Hagel beschädigt, übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden.


Überschwemmungsschäden

Durch heftige Regenfälle wurden vielerorts Keller überschwemmt. Was viele nicht wissen: Durch Starkregen verursachte Überschwemmungsschäden können mit einer Elementarschadenversicherung versichert werden, die zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Überschwemmungsschäden am Auto sind im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt.


Sturmschäden

Für Sturmschäden kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung auf. Ab Windstärke 8 herrscht nach den Versicherungsbedingungen Sturm.

Die Heilbronner Verbraucherorganisation, Geld und Verbraucher e.V. (GVI), empfiehlt für den Schadensfall:


Informieren Sie umgehend Ihren Versicherer
Veranlassen Sie Reparaturen erst nach Abstimmung mit dem Versicherer
Dokumentieren Sie den Schaden vor der Beseitigung mit Fotos oder Beweisstücken (auch
Zeitungsberichte über Sturmereignisse können hilfreich sein)
Leiten Sie umgehend Schadensabwehr ein, wenn höhere Folgeschäden drohen.

Mehr Hinweise zu Thema bietet die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ zur Verfügung.



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