10.06.2011. Der alte graue oder rosafarbene Führerschein ist in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Immer wieder gibt es jedoch Ärger bei Fahrzeugkontrollen, wenn der alte graue oder rosafarbene deutsche Führerschein vorgezeigt wird.
Viele ausländische Polizisten beanstanden zu Unrecht dieses Dokument und verhängen in manchen Fällen sogar Bußgelder. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten jedoch dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der graue oder rosafarbene Führerschein.
Autofahrern, die im europäischen Ausland unterwegs sind und noch nicht über einen scheckkartengroßen EU-Führerschein aus Plastik verfügen, wird empfohlen, den entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung in der jeweiligen Landessprache mitzunehmen und ihn bei auftretenden Schwierigkeiten bei der Führerscheinüberprüfung vorzuzeigen.
Einen Textauszug, der in mehreren Sprachen abgefasst ist, kann kostenlos bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abgerufen werden.
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