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Heilbronn, 7. Dezember 2010. Bis zum 30. November konnten die meisten Autofahrer ihre Autoversicherung fristgemäß kündigen. Wer diesen Termin verpasst hat, kann jedoch bei einer Beitragserhöhung den Vertrag kündigen und zwar innerhalb eines Monats nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.
Wenn Sie also erst Mitte November eine erhöhte Beitragsrechnung erhalten haben, können Sie sogar noch bis Mitte Dezember zum Zeitpunkt der wirksam werdenden Beitragserhöhung kündigen. Aus Beweisgründen sollte die Kündigung grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden.
Eine Beitragerhöhung liegt vor, wenn der Beitrag aufgrund Veränderungen beim Preis oder in der Typ- oder Regionalklasse steigt. Achtung! Dies ist nicht immer in der Jahresrechnung ersichtlich. Manchmal wird sie durch eine bessere Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel versteckt.
Wer einen günstigeren Versicherer sucht und wissen möchte, was es beim Wechsel alles zu beachten gilt, kann unter dem Stichwort "Kfz-Versicherungs-Service" kostenlos weitere Informationen anfordern. Hierbei erfährt er auch wie er seinen Beitrag ohne Kündigung senken kann. Die Kontaktadresse lautet: GELD UND VERBRAUCHER e. V. (GVI) Neckargartacher Str. 90, 74080 Heilbronn, Tel. (0 71 31) 9 13 32-0, Fax: (0 71 31) 9 13 32-119 oder per E-Mail per E-Mail info@geldundverbraucher.de angefordert werden.
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