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14.02.2012. Der heiß ersehnte Skiurlaub in den Faschingsferien naht. Viele Deutsche brechen bereits am nächsten Wochenende in die Skiregionen der EU-Länder, z. B. Österreich, Italien, Frankreich, Polen etc., auf. Für die Fahrt mit dem Kfz gilt es einiges zu beachten. Neben Schneeketten, Abschleppseil, Enteiser, etc., sollten die Skiurlauber ihre Kfz-Papiere und den Führerschein bereithalten.
Leider kommt es häufig bei Verkehrskontrollen im europäischen Ausland vor, dass der alte graue oder rosafarbene alter Führerschein beanstandet wird, warnt Siegfried Karle, Präsident der GVI.
Viele ausländische Polizisten beanstanden zu Unrecht den alter Führerschein und verhängen in manchen Fällen sogar Bußgelder. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten jedoch dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der graue oder rosafarbene alter Führerschein.
Autofahrern, die im europäischen Ausland unterwegs sind und noch nicht über einen scheckkartengroßen EU-Führerschein aus Plastik oder einen alter Führerschein verfügen, wird empfohlen, den entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung in der jeweiligen Landessprache mitzunehmen und ihn bei auftretenden Schwierigkeiten bei der Führerscheinüberprüfung vorzuzeigen, rät Siegfried Karle weiter.
Einen Textauszug (alter Führerschein), der in mehreren Sprachen abgefasst ist, kann kostenlos unter der Rubrik „Gratis“ abgerufen werden.
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