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10.02.2012. In diesem Jahr stehen Bauherren und Immobilienkäufern in mehreren Bundesländern höhere Abgaben ins Haus. Gleich zum 1. Januar hat Schleswig-Holstein die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent angehoben. Die Schulden der Bundesländer wachsen und wachsen, laut dem Statistischen Bundesamt 2010 um 13 Prozent auf 595,3 Milliarden Euro. Angesichts klammer Kassen erhöhen deshalb immer mehr Länder die Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Erhoben wird die Grunderwerbsteuer auf Grundstücke mitsamt der darauf stehenden Immobilie.
Seit Jahresbeginn 2012 gilt in Schleswig-Holstein ein Steuersatz von fünf Prozent. Damit zieht das nördlichste Bundesland mit Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen gleich. Rheinland-Pfalz will zum 1. März 2012 und Berlin am 1. April 2012 folgen und ebenfalls auf den bundesweit höchsten Wert von fünf Prozent anheben. Auch in Sachsen-Anhalt, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern sollten Bauherren und Immobilienkäufer darüber nachdenken, ob sie den Erwerb noch vor einer möglichen Änderung der Grunderwerbsteuer realisieren können. Dort haben die Landesregierungen ebenfalls Pläne für Steuererhöhungen. Bis 2006 hatte der Steuersatz bundeseinheitlich bei 3,5 Prozent gelegen.
| Baden-Württemberg | 5,0% |
| Bayern | 3,5% |
| Berlin | 5,0% |
| Brandenburg | 5,0% |
| Bremen | 4,5% |
| Hamburg | 4,5% |
| Hessen | 3,5% |
| Mecklenburg-Vorpommern | 3,5% |
| Niedersachsen | 4,5% |
| Nordrhein-Westfalen | 5,0% |
| Rheinland-Pfalz | 5,0% |
| Saarland | 4,0% |
| Sachsen | 3,5% |
| Sachsen-Anhalt | 4,5% |
| Schleswig-Holstein | 5,0% |
| Thüringen | 5,0% |
* Steuersatz je Bundesland, Stand: 14.05.2012, Quelle: BHW Bausparkasse, eigene Recherche
Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse empfiehlt: "Baufamilien können mehrere tausend Euro an Steuern sparen, wenn sie den Grundstückskauf vorziehen und erst später das Haus bauen." Wenn der Erwerb gleichzeitig erfolgt oder ein Neubauvorhaben besteht, zahlt ein Käufer dagegen die Grunderwerbsteuer auf Haus und Grundstück. Gleiches gilt beim Erwerb von Häusern von Bauträgern. Beispiel: Beträgt in Niedersachsen der Kaufpreis für ein Haus 200.000 Euro und für das Grundstück 50.000 Euro, fällt beim geltenden Steuersatz von 4,5 Prozent 11.250 Euro Grunderwerbsteuer an. Bei einem vorangegangenen Grundstückskauf sind dagegen nur 2.250 Euro an Grunderwerbsteuer an den Fiskus zu entrichten - dies ergibt eine Ersparnis von 9.000 Euro.
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