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16.02.2012. Verkehrsunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, auch wenn bei einem solchen Unfall Alkohol im Spiel war.
In dem verhandelten tragischen Fall starb der Versicherte durch einen Verkehrsunfall auf dem Heimweg von der Arbeit. Eine Blutuntersuchung ergab eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,93 Promille. Die in Anspruch genommene Berufsgenossenschaft verneinte einen Versicherungsfall mit der Begründung, der Alkohol sei die wesentliche Unfallursache gewesen. Das aufgerufene Gericht stellte klar, dass der auf dem Heimweg bestehende Versicherungsschutz sei nicht deshalb entfallen, weil der Versicherte unter Alkoholeinfluss gefahren sei.
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Alkoholisierung als die rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist. Bei einer BAK unter 1,1 Promille komme eine relative Fahruntüchtigkeit in Betracht, was voraussetzt, dass zusätzliche alkoholtypische Ausfallerscheinungen eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit belegen, ergänzen ARAG-Experten. Dieser Nachweis wurde im konkreten Fall nicht erbracht (LSG Bayern, Az.: L 2 U 566/10).
Mehr zum Thema Unfallversicherung (gesetzlich und privat) erfahren Sie in der Rubrik Richtiger Versicherungsschutz.
Achtung! Nicht jede private Unfallversicherung schließt den Schutz bei Alkoholeinfluss ein. Beim GVI-Gruppentarif ist dies jedoch der Fall, wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,1 Promille liegt.
Ein konkretes Angebot zur Gruppen-Unfallversicherung erhalten Sie über den "Angebotsfragebogen Unfallversichrung [308 KB]
".
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