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09.02.2012. Die Kältewelle hat zur Zeit Deutschland fest im Griff. Der Frost macht nicht nur Mensch und Tier zu schaffen, sondern kann auch Häusern an die Substanz gehen. Bei eisigen Temperaturen können Wasserrohre, Heizkessel und Heizkörper platzen und dadurch große Frostschäden an Mauern, Böden und Inventar anrichten. Richtiger Versicherungsschutz ist hier gefragt. Aber auch an Vorkehrungen zur Vermeidung von Schäden muss gedacht werden, damit die Versicherung keine Zahlungen im Versicherungsfall zurückhält.
Bei Abwesenheit muss zum Beispiel für ein leerstehendes Haus oder Wohnung Vorkehrung vor Frostschäden getroffen werden, wie die Heizung auf kleiner Stufe durchlaufen lassen, nicht benötigte Wasserleitungen entleeren – dies gilt ebenfalls für Außenleitungen. Das ist wichtig, da ansonsten wegen Verletzung so genannte Obliegenheiten (Pflichten) der Versicherungsschutz gefährdet sein kann, betont Jürgen Buck, Vorstand der GVI.
Ferner rät Jürgen Buck dazu, bestehenden Versicherungsschutz daraufhin zu überprüfen, ob Frostschäden überhaupt versichert sind. Wer beispielsweise nur eine Feuerversicherung oder eine Absicherung gegen Sturm/Hagel im Vertrag abgeschlossen hat, muss für Schäden an Leitungswasserrohen selbst aufkommen.
Eine Checkliste mit Maßnahmen zur Vermeidung von Frostschäden, auch was in Falle von Frostschäden zu tun ist und welche Versicherung überhaupt leistet, finden Sie in der Rubrik „Gratis“ unter „Wintercheckliste Frostschäden“.
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