Textversion
StartseiteVersicherungenGeldanlagenSpar-TippsWarnungenRatgeberGratisSitemapÜber uns

Allgemein:

Startseite

Verbraucherschutz

Presseinformationen

Mitgliederservice

Partnerprogramm

Kontakt

Impressum

Buchtipps und Softwaretipps

Webcode

Foto: bausparkassenverband


20.01.2012. Strömt Regenwasser über eine schräge Garageneinfahrt in den Keller eines Hauses und staut sich dort bis zur Deckenhöhe an, ist das noch längst keine Überschwemmung. Zumindest nicht im Sinne einer Elementarschadensversicherung, die nur bei der Überflutung des gesamten Grund und Bodens eintritt, auf dem das versicherte Gebäude steht. Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 5 U 160/11) einem Versicherer Recht gegeben, der die Begleichung eines solchen Gebäudeschadens verweigerte. Bei Regenwassereinbruch zahlt also die Versicherung nicht.

Regenwassereinbruch nicht versichert

Wie die telefonische Rechtsberatung der » Deutschen Anwaltshotline bestätigt, müssen sich beim Versicherungsfall "Überschwemmung" erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln - also auf dem versicherten Grundstück, aber außerhalb des Gebäudes. Läuft das Wasser dagegen etwa über eine Kellertür von der Straße in den betroffenen Gebäudeteil (Regenwassereinbruch), tritt der Versicherungsfall nicht ein. Dafür reicht nämlich nach der entsprechenden Definition nicht aus, wenn sich Niederschlagswasser erst im Haus selbst ansammelt. Nach eigener Aussage des Grundstücksbesitzers hatte aber kein Wasser im Garten gestanden, sondern der Boden war dort lediglich "gesättigt nass".

Hier finden Sie Informationen zum Thema » Gebäudeversicherung.

Weitere Informationen zum Thema Versicherungen

» richtig versichern - so gehts

» Versicherungs-Tipps (Schnellübersicht)

» Versicherungsvergleiche

» Gruppenversicherung - Vorteile als Großkunde

» Versicherungsvermittlung (Angebots-Service)

» Versicherungscheck

» Buchtipps Versicherungen

Service für GVI-Mitglieder
Als GVI-Mitglied können Sie zusätzlich Umsetzungshilfen, wie z.B. der GVI-Absicherungs-Check oder die GVI-BeratungsHotline, nutzen. Näheres finden Sie unter den Rubriken » Ratgeber und » Mitgliederservice.


» weitere aktuelle Meldungen Versicherungen

» weitere aktuelle Meldungen Geldanlage

» weitere Spartipps

» weitere Warnungen

» News-Archiv


Verbraucherschutz bundesweit:
Heilbronn, Ludwigsburg, Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Essen, Dortmund, Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Hannover, Duisburg, Leipzig, Nürnberg, Dresden, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Mannheim, Bonn, Gelsenkirchen, Karlsruhe, Wiesbaden, Münster, Mönchengladbach, Chemnitz, Augsburg, Halle, Braunschweig, Aachen, Krefeld, Kiel, Magdeburg, Oberhausen, Lübeck, Freiburg, Hagen, Erfurt, Rostock, Kassel, Saarbrücken, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin, Bremen, Hamburg,