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25.01.2012. Seit 1. Januar 2012 ist der Hinterbliebenenschutz in Form einer Risikolebensversicherung im Rahmen des GVI-Gruppenvertrags noch flexibler.
Ein Hinterbliebenenschutz hilft den Familienmitgliedern beispielsweise bei Tod des Vaters, den Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Hinterbliebenenschutz ausreichend?

Allein mit der gesetzlichen Rente gelingt es in den wenigsten Fällen. Deshalb sollte zumindest der Hauptverdiener ausreichend abgesichert
sein. Oft wird die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt. Über den GVI-Gruppenvertrag ist ein günstiger und flexibler Versicherungsschutz
als Hinterbliebenenschutz möglich.

Hinterbliebenenschutz mit GVI-Gruppenvertrag

Neben einer Nachversicherungsgarantie in bestimmten Fällen kann jetzt gegen geringen Beitragszuschlag noch folgende Extras eingeschlossenen werden:

Die einzelnen Regelungen finden Sie in den » Verbraucherinformationen [2.113 KB] unter dem Tarif „E-T2 Premium“.

Hinterbliebenenschutz flexibel gestalten

Wer den Hinterbliebenenschutz nur in Höhe der bestehenden Restschuld einer Finanzierung wünscht, findet über die so genannte „variable Risiko-Lebensversicherung (Tarif E-T3)“ einen noch günstigeren Versicherungsschutz.
Hier wird die Versicherungssumme jährlich der Restschuld angepasst. Der Verlauf ergibt sich aus den vereinbarten Zins- und Tilgungssätzen.
Alternativ kann eine linear fallenden Risiko-Lebensversicherung beantragt werden. Hier sinkt die Versicherungssumme jährlich um den gleichen Betrag. Beispielsweise sinkt eine anfängliche Versicherungssumme von 200.000 Euro bei einer zwanzigjährigen Laufzeit um jährlich 10.000 Euro.

Hinterbliebenenschutz Angebots-Service

Bei Interesse an einem Hinterbliebenenschutz können Sie gerne ein Angebot mit dem » Angebotsfragebogen Risikolebensversicherung [178 KB] anfordern.

Weitere Informationen zum Thema Versicherungen

» richtig versichern - so gehts

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» Gruppenversicherung - Vorteile als Großkunde

» Versicherungsvermittlung (Angebots-Service)

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» Buchtipps Versicherungen

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