Textversion
StartseiteVersicherungenGeldanlagenSpar-TippsWarnungenRatgeberGratisSitemapÜber uns

Allgemein:

Startseite

Verbraucherschutz

Presseinformationen

Mitgliederservice

Partnerprogramm

Kontakt

Datenschutzerklärung

Impressum

Buchtipps und Softwaretipps

Login-Daten (Mitglied,Gratis)

Webcode

Aktionen

RSS-Feeds

Insider-Newsletter

Foto: bausparkassenverband


21.10.2011. Viele Menschen träumen vom Eigenheim, scheuen aber vor der individuellen Planung mit dem Architekten zurück. Sie befürchten hohe Kosten, Zeit und Aufwand. Stattdessen suchen sie sich Fertigobjekte über das Internet. Ein solches schlüsselfertiges Objekt kann sich allerdings im Laufe der Bauzeit zum Albtraum entwickeln, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (» ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (» DAV). Vorsicht also vor einem sogenannten Franchise-Angebot.

Franchise-Angebot mit Haken

"Die Traumhäuser aus dem Internet haben fast immer einen Haken", warnt Baurechtsanwältin Sabina Böhme, Mitglied der ARGE Baurecht. "Die meisten Angebote sind nämlich so genannte Franchise-Offerten. Beim Franchise-Angebot stellt ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die Nutzung seines Geschäftskonzepts gegen Entgelt zur Verfügung. Franchising ist ein in vielen Bereichen gängiges Geschäftsmodell. Nur geht es beim Eigenheim eben nicht um Sandwiches oder Hackfleischbratlinge, sondern um teure Immobilien! Bauherren können hier gar nicht vorsichtig genug sein", warnt die Baufachanwältin.

Qualitätsunterschiede bei den Franchisenehmern

Besonders sorgfältig prüfen sollten Bauherren vor allem den Bauvertrag beim Franchise-Angebot. Bevor sie ihn unterzeichnen, müssen sie unter anderem klären, mit wem sie eigentlich bauen. Denn die Firma, die die schicken Hausansichten ins Netz stellt, ist nur der Franchisegeber. Er hat das Hausmodell entwickelt. Gebaut wird es aber vom Franchisenehmer. "In der Regel ist das ein Bauunternehmen in der Region", beobachtet Sabina Böhme und warnt: "Die Qualitätsunterschiede bei den Franchisenehmern können erheblich sein."

Vertragspartner haftet beim Eigenheim

Der angehende Bauherr sollte beim Bau vom Eigenheim also vorab Erkundigungen einziehen und prüfen, welchen Leumund die Gesellschaft oder der Inhaber der Einzelfirma hat. Denn letzten Endes kommt es auf die Leistungsfähigkeit des Vertragspartners an. "Der Franchisegeber spielt in diesem Vertragsverhältnis bei der Errichtung des Einfamilienhauses keine direkte Rolle. Auch die Solvenz des Franchisegebers ist unerheblich, es kommt allein auf die des eigenen Vertragspartners an. Das heißt im Umkehrschluss: Für Schlechtleistungen, mangelhafte Bauausführungen oder Schäden im Zusammenhang mit der Ausführung haftet allein der tatsächliche Vertragspartner und nicht der Franchisegeber", erläutert die Baufachanwältin.

Bauherr sollte Bürgschaften fordern

Alle Versprechungen über Planungs- und Finanzierungssicherheiten, Qualitätssicherung oder Sicherungen im Fall der Insolvenz, die der Franchisegeber im Internet oder auf Prospekten macht, spielen beim Franchise-Angebot keine Rolle. Der Bauherr muss alle Details mit dem eigenen Vertragspartner, dem Franchisenehmer, vertraglich vereinbaren. Und er sollte sich unbedingt durch eine Bürgschaft oder Versicherungszertifikate absichern - und sich diese auch aushändigen lassen.

Bauvertrag sorgfältig prüfen

Die ARGE Baurecht empfiehlt allen Bauherren, bei Offerten im Internet zunächst alle Veröffentlichungen genau zu lesen und dann den Vertrag, der tatsächlich abgeschlossen werden soll, unbedingt vor der Unterschrift vom Baufachanwalt prüfen zu lassen. Nur so lassen sich unliebsame Überraschungen beim Francise-Angebot vermeiden.

GVI-Tipps zum Eigenheim

Weitere interessante Informationen zum Thema "Eigenheim und Baufinanzierung" finden Sie in der Rubrik "» Gratis".

Interessante Literatur rund ums Thema Eigenheim finden Sie bei den "» GVI-Buchtipps".

Weitere Informationen zum Thema Versicherungen

» richtig versichern - so gehts

» Versicherungs-Tipps (Schnellübersicht)

» Versicherungsvergleiche

» Gruppenversicherung - Vorteile als Großkunde

» Angebots-Service / Versicherungsvermittlung

» Versicherungscheck

» Buchtipps Versicherungen

Service für GVI-Mitglieder
Als GVI-Mitglied können Sie zusätzlich Umsetzungshilfen, wie z.B. der GVI-Absicherungs-Check oder die GVI-BeratungsHotline, nutzen. Näheres finden Sie unter den Rubriken » Ratgeber und » Mitgliederservice.


» weitere aktuelle Meldungen Versicherungen

» weitere aktuelle Meldungen Geldanlage

» weitere Spartipps

» weitere Warnungen

» News-Archiv


Verbraucherschutz bundesweit:
Heilbronn, Ludwigsburg, Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Essen, Dortmund, Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Hannover, Duisburg, Leipzig, Nürnberg, Dresden, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Mannheim, Bonn, Gelsenkirchen, Karlsruhe, Wiesbaden, Münster, Mönchengladbach, Chemnitz, Augsburg, Halle, Braunschweig, Aachen, Krefeld, Kiel, Magdeburg, Oberhausen, Lübeck, Freiburg, Hagen, Erfurt, Rostock, Kassel, Saarbrücken, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin, Bremen, Hamburg,