Textversion
StartseiteVersicherungenGeldanlagenSpar-TippsWarnungenRatgeberGratisSitemapÜber uns

Allgemein:

Startseite

Verbraucherschutz

Presseinformationen

Mitgliederservice

Partnerprogramm

Kontakt

Datenschutzerklärung

Impressum

Buchtipps und Softwaretipps

Login-Daten (Mitglied,Gratis)

Webcode

Aktionen

RSS-Feeds

Insider-Newsletter


14.11.2011. Seit einem halben Jahrhundert können Arbeitnehmer Geld vom Chef dazu bekommen, um ihr Erspartes zu mehren. Im Sommer 1961 – vor 50 Jahren – verabschiedete die Bundesregierung das Vermögensbildungsgesetz (damals 312-DM-Gesetz). Mit ihm sollte die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhänden gefördert werden. Millionen Bundesbürger haben seitdem die vermögenswirksamen Leistungen (VL) regelmäßig genutzt. Der geförderte Betrag wurde mehrfach heraufgesetzt, so der Bundesverband Deutscher Banken.

Vermögenswirksame Leistungen von Chef und Staat

Ein großes Vermögen lässt sich mit vermögenswirksamen Leistungen zwar nicht verdienen, ein kleines aber schon. Je nach Tarifvertrag oder betrieblicher Vereinbarung übernimmt der Chef einen Teil oder sogar die gesamte VL-Sparrate, die heute bei bis zu 40 Euro im Monat liegt, also bis zu 480 Euro im Jahr – zusätzlich zum Gehalt. Verzichten sollte man auf dieses Geld auf keinen Fall. Hinzu kommt, dass der Staat bestimmte Formen des VL-Sparens, insbesondere das so genannte Beteiligungssparen (dazu gehören beispielsweise Aktienfonds), mit Zulagen fördert, wenn der Arbeitnehmer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

GVI-Tipps zu vermögenswirksame Leistungen

Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer einen Sparvertrag nach dem so genannten 480-Euro-Gesetz abschließt. Dieser Vertrag läuft sechs Jahre. Bevor der Sparer über die angesammelte Summe verfügen kann, muss der Vertrag noch maximal ein Jahr ruhen. Wer möchte, kann seine vermögenswirksame Leistungen auch für eine betriebliche Altersversorgung nutzen.

Tipps und Hinweise zu vermögenswirksame Leistungen finden Sie auch im » Ratgeber Geldanlagen.

Im Bereich Buchtipps finden Sie ausgewählte Literatur, auch zu » vermögenswirksame Leistungen.

Weitere Informationen zum Thema Geldanlage

» Richtige Geldanlage-Informationen

» Geldanlage-Tipps

» Vermögensaufstellung

» Finanzdienstleistungen

» Geldanlage nach Thema

» Buchtipps Geldanlage und Altersvorsorge

» Günstige Geldanlage-Zinsen (Rubrik Gratis)

» Angebotsempfehlungen (Rubrik Mitgliederservice)

» Musterdepot (Aktien, Fonds, Fondspolice, etc.)


Service für GVI-Mitglieder
Als GVI-Mitglied können Sie zusätzlich Umsetzungshilfen, wie z.B. der GVI-Altersvorsorge-Check oder die GVI-BeratungsHotline, nutzen. Näheres finden Sie unter den Rubriken » Ratgeber und » Mitgliederservice.


» weitere aktuelle Meldungen Versicherungen

» weitere aktuelle Meldungen Geldanlage

» weitere Spartipps

» weitere Warnungen

» News-Archiv


Verbraucherschutz bundesweit:
Heilbronn, Ludwigsburg, Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Essen, Dortmund, Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Hannover, Duisburg, Leipzig, Nürnberg, Dresden, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Mannheim, Bonn, Gelsenkirchen, Karlsruhe, Wiesbaden, Münster, Mönchengladbach, Chemnitz, Augsburg, Halle, Braunschweig, Aachen, Krefeld, Kiel, Magdeburg, Oberhausen, Lübeck, Freiburg, Hagen, Erfurt, Rostock, Kassel, Saarbrücken, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin, Bremen, Hamburg,