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02.05.2011. Sechs von zehn Bundesbürgern
haben im vergangenen Jahr von Banken und Versicherungen unerlaubte Werbung für
deren Finanzprodukte erhalten, ohne den Anbietern ihr Einverständnis
dafür gegeben zu haben. Diese Informationspolitik sorgt für Unmut:
Fast drei Viertel von den unfreiwillig per Post, E-Mail oder Telefon
kontaktierten Personen ärgern sich über solche Werbeaktionen. Das ist
das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.000 Personen aus
Deutschland im Auftrag der Beratungsgesellschaft KWF Business
Consultants.

Werbung nicht erwünscht

35 Prozent der Bundesbürger möchten zudem unter gar keinen Umständen
werblich von Finanzdienstleistungsunternehmen kontaktiert werden. Und
auch eine bestehende Kundenverbindung ist längst kein Freibrief. So
würden es nur 37 Prozent der Befragten einer Bank oder Versicherung
erlauben, sie mit Werbung zu kontaktieren, nur allein weil sie
bereits Kunde des Unternehmens sind. Jeder fünfte Deutsche wäre
immerhin dann für Werbung offen, wenn er entweder den Kontaktkanal
(Telefon, E-Mail, soziale Netzwerke, etc.) oder den Kontaktgrund
(z.B. Ablauf einer Kündigungsfrist) vorab bestimmen könnte.

Kunden sind verärgert

Neben der bei vielen Kunden durch unerlaubte Werbung ausgelösten
Verärgerung riskieren Banken und Versicherer zusätzlich den Konflikt
mit dem geltenden Recht, und zwar dann wenn die Werbung nicht nur
unerwünscht, sondern sogar unerlaubt war. Dürfen laut
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) personenbezogene Daten doch nicht ohne
vorherige Einwilligung des Betroffenen verwendet werden.

Einhaltung geltender Gesetze

Zu den personenbezogenen Daten gehören nach §3 Abs. 1 BDSG
"Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer
bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person". Für die Erhebung,
Verarbeitung, Nutzung, Übermittlung und Überwachung derartiger Daten
müssen Unternehmen den gesetzeskonformen Umgang nachweisbar
sicherstellen. Die Verantwortung für die Einhaltung geltender Gesetze
trägt der Vorstand beziehungsweise die Geschäftsführung des
Finanzdienstleisters, die operative Verantwortung liegt beim
Datenschutzbeauftragten.


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