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16.12.2011. Die Steuergesetzgebung hat im Jahr 2011 wichtige Änderungen gebracht. Die wesentlichen steuerlichen Neuregelungen ab dem 1. Januar 2012 und wichtige Informationen sind im Folgenden vom Bundesfinanzministerium zusammenfassend dargestellt:

Steuerliche Neuregelungen Altersvorsorge

Steuerliche Neuregelungen auch bei Riester. Um Rückforderungen von Zulagen bei der Riester-Förderung wegen einer schleichenden Änderung der Zulageberechtigung weitgehend zu vermeiden, ist bei mittelbar Zulageberechtigten ab dem Jahr 2012 die Zahlung eines Mindestbeitrags von 60 Euro vorgesehen. Die Riester-Förderberechtigten werden von den Anbietern von Altersvorsorgeverträgen in Kürze über die Neuregelung informiert.

Steuerliche Neuregelungen AN-Pauschbetrag

Bei der Anhebung des Pauschbetrages handelt es sich zwar um eine steuerliche Neuregelung, die bereits rückwirkend für das Jahr 2011 greift, allerdings sind die Wirkungen für den Haushalt erst für 2012 wirksam. Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 Euro auf 1 000 Euro macht für eine halbe Million Arbeitnehmer zusätzlich das Sammeln von Belegen und den Einzelnachweis der Aufwendungen entbehrlich. Insgesamt ist somit für rund 22 Mio. Arbeitnehmer - das sind etwa 60 Prozent aller steuerpflichtigen Arbeitnehmer - kein Einzelnachweis der Werbungskosten in der Steuererklärung mehr erforderlich.

Rechnungsstellung vereinfacht

Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung auch die elektronische Rechnungsstellung vereinfacht. Durch Gleichstellung von Papier- und elektronischer Rechnung wurden die bisher sehr hohen Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen erheblich herabgesetzt und liberalisiert. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil der elektronisch versandten Rechnungen zukünftig stark ansteigt. Insgesamt wird die Wirtschaft so von Bürokratiekosten in Höhe von rund 4 Mrd. Euro entlastet. Der Gesetzgeber hat insbesondere auch darauf geachtet, die elektronische Rechnungsstellung technologieneutral auszugestalten. Das bedeutet, dass kein bestimmtes technisches Übermittlungsverfahren vorgeschrieben ist. Der Rechnungsaussteller ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, in welcher Weise er Rechnungen übermittelt, sofern der Empfänger dem zugestimmt hat. Eine elektronische Signatur ist nicht mehr vorgeschrieben, kann aber gleichwohl verwendet werden.
Der Vereinfachungseffekt für den Unternehmer besteht darin, dass er zukünftig auf aufwendige Signatur- oder Datenaustauschverfahren verzichten kann. Stattdessen kann er auf vorhandene innerbetriebliche Kontrollverfahren zurückgreifen, die er bereits aus betriebswirtschaftlichen Gründen zur Überprüfung seiner Zahlungsverpflichtungen verwendet. Für die Verwaltung ist die Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung nicht mit Verwaltungsmehraufwand verbunden.
Wegen der enormen Bedeutung der Änderung für die Wirtschaftsbeteiligten sind die Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung bereits rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten.

Steuerliche Neuregelung Ist-Versteuerung

Steuerliche Neuregelungen auch bei der Umsatzsteuer. Die für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten maßgebliche Umsatzgrenze wurde zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf 500 000 Euro angehoben. Die Maßnahme war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Die Umsatzgrenze von 500 000 Euro wird nunmehr auf Dauer beibehalten. Die Unternehmen erhalten hierdurch mehr Planungssicherheit.

Steuerliche Neuregelungen ATLAS

Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 werden die Beleg- und Buchnachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die seit dem 1. Juli 2009 bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren (so genanntes Verfahren „ATLAS-Ausfuhr“) durch steuerliche Neuregelungen angepasst. Außerdem wurden für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen geschaffen: Für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sowohl in Beförderungs- als auch in Versendungsfällen der gesetzlich vorgeschriebene Belegnachweis mit einer so genannten Gelangensbestätigung zu führen.

Steuerliche Neuregelungen Gebührenpflicht Auskunft

Steuerpflichtige können sich bereits im Vorfeld einer Investitionsentscheidung mehr Rechtssicherheit über die damit verbundenen steuerlichen Folgen durch steuerliche Neuregelungen verschaffen, indem sie beim Finanzamt einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellen. Bei Bagatellfällen (Gegenstandswert unter 10.000 Euro) wird künftig auf eine Gebührenerhebung verzichtet. Die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte wird damit auf wesentliche und aufwändige Fälle beschränkt.

Steuerliche Neuregelungen Erben und Schenken

Die für die Verschonung unternehmerischen Vermögens wichtigen Werte der Ausgangslohnsumme, der Anzahl der Beschäftigten und der Summe der innerhalb des maßgebenden Lohnsummenzeitraums gezahlten Löhne und Gehälter sollen gesondert festgestellt werden. Gleiches gilt für die Angaben zum Verwaltungsvermögen und zum jungen Verwaltungsvermögen. Das gesamte Verfahren wird sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für die Finanzverwaltung durch steuerliche Neuregelungen übersichtlicher und einfacher zu handhaben. Obwohl sich das Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 wegen des Vermittlungsverfahrens verzögert hat, wurde daran festgehalten, die Änderungen erstmalig auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 30. Juni 2011 entsteht.
Die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person oder Stiftung (Bedachte) durch überproportionale Einlage einer anderen Person (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt, gilt als Schenkung. Vermögensverschiebungen zwischen Kapitalgesellschaften führen zu freigebigen Zuwendungen, soweit sie nicht betrieblich veranlasst sind und soweit an den Gesellschaften nicht unmittelbar oder mittelbar dieselben Gesellschafter zu gleichen Anteilen beteiligt sind.
Bei einer Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ist der Besteuerung das persönliche Verhältnis des Erwerbers zu derjenigen unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Person oder Stiftung zugrunde zu legen, durch die sie veranlasst ist.

Steuerliche Neuregelungen Bewertungsgesetz

Die Vorschriften über die gesonderten Feststellungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer wurden aus Gründen der Praktikabilität und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung durch steuerliche Neuregelungen weiter präzisiert, insbesondere wurde klar gestellt, dass Beteiligter am Feststellungsverfahren auch der Steuerschuldner der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem ErbStG bzw. der Grunderwerbsteuer nach dem GrEStG ist. Obwohl sich das Inkrafttreten der Änderungen verzögert hat, wurde an der im Gesetzentwurf vorgesehen erstmaligen Anwendung auf Bewertungsstichtage nach dem 30. Juni 2011 festgehalten.
Um die Ermittlung des gemeinen Werts bebauter Grundstücke im Sachwertverfahren zu gewährleisten, werden die Regelherstellungskosten an Hand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes an die Entwicklung der Baupreise angepasst.

Steuerliche Neuregelungen Beitreibungsgesetz

Das EU-Beitreibungsgesetz setzt die EU-Beitreibungsrichtlinie in deutsches Recht um und löst das überholte EG-Beitreibungsgesetz ab.
Mit dieser Richtlinie wird EU-weit der OECD -Standard für Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke durch steuerliche Neuregelungen umgesetzt. Hierdurch wird gewährleistet, dass auch Bankauskünfte erhältlich sind. Zudem werden alle juristischen und natürlichen Personen in der Europäischen Union von den Regelungen erfasst. Gleichzeitig wird der ständig zunehmenden Vielfalt an Rechtsvereinbarungen, unabhängig davon ob es sich um herkömmliche Instrumente wie Trusts und Stiftungen oder um neue rechtliche Konstruktionen handelt, Rechnung getragen. Dies schafft eine klare Regelung in Bezug auf die Rechte und Pflichten sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Steuerpflichtigen.
Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Einführung eines einheitlichen Vollstreckungstitels. Dieser stellt für die Vollstreckungsbehörden der Mitgliedstaaten nunmehr die Vollstreckungsgrundlage dar und muss nicht durch einen besonderen Akt im anderen Mitgliedstaat anerkannt werden. Des weiteren wird der Geltungsbereich der Beitreibung auf alle Steuern und Abgaben erweitert, der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten wesentlich erweitert und vereinfacht, ein wirksameres Beitreibungs- und Sicherungsverfahren geschaffen und das Zustellungsverfahren vereinfacht.

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