27.04.2011. Steuerzahler sollten die kommenden Wochen zum Anfertigen der Einkommensteuererklärung nutzen. Am 31. Mai läuft die Frist zum Einreichen der Unterlagen für die meisten ab – und die sonst gern für die Steuererklärung genutzten Pfingstfeiertage fallen zum ersten Mal seit 2006 in den Juni und damit in die Zeit nach Fristende. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin.
Fristen unterschiedlich
Andere Fristen gelten für alle, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind oder die einen Steuerberater hinzuziehen. Wer die Steuerunterlagen jetzt möglichst schnell auf den Weg bringen muss, sucht in einem ersten Schritt am besten alle notwendigen Daten und Belege zusammen. Das Eintragen in die Formulare – ob auf Papier oder am Computer – dauert dann meist nicht mehr lange.
Lohnsteuerbescheinigung elektronisch
In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber stehen die Jahreseinkünfte für 2010. Sie listet außerdem die Höhe der abgeführten Steuern, des Rentenversicherungsbeitrags und des Solidaritätszuschlags auf. Wer zum Beispiel Elterngeld bezogen hat, benötigt die amtliche Bescheinigung über den „Erhalt von Lohnersatzleistungen“.
Steuerlast senken
Senken können die Steuerlast zum Beispiel Werbungkosten, Spenden und Ausgaben für Handwerkertätigkeiten oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Entsprechende Belege wandern am besten ebenfalls auf den Stapel für die Steuererklärung. Wer 2010 Steuern auf Kapitalerträge gezahlt hat – zum Beispiel Zinsen und Dividenden –,
sollte das grundsätzlich in der Anlage KAP angeben. Meist wurde der Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft, und es gibt dann Geld vom Staat zurück.
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