Textversion
StartseiteVersicherungenGeldanlagenSpar-TippsWarnungenRatgeberGratisSitemapÜber uns

Allgemein:

Startseite

Verbraucherschutz

Presseinformationen

Mitgliederservice

Partnerprogramm

Kontakt

Datenschutzerklärung

Impressum

Buchtipps und Softwaretipps

Login-Daten (Mitglied,Gratis)

Webcode

Aktionen

RSS-Feeds

Insider-Newsletter


07.11.2011. Am 31. Mai endete die reguläre Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Dennoch kann jeder Steuerzahler, der nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, aber mit einer Steuererstattung rechnet, eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Darauf weist der Bund der Steuerzahler NRW hin.

Steuererklärung später abgeben

Wer seine Einkommensteuer selbst erstellt und den Termin 31. Mai nicht einhalten kann, sollte eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen, da die Behörde anonsten einen Verspätungszuschlag von bis zu 25.000 Euro festsetzen kann. Bei den meisten Finanzämtern ist eine Verlängerung problemlos möglich. Der Antrag sollte schriftlich gestellt werden. Hören die Steuerzahler dann nichts vom Finanzamt, gilt der Antrag in der Regel als genehmigt. Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lässt, hat automatisch Zeit bis zum 31. Dezember 2011.

Verjährung - Abgabefrist vier Jahre

Steuerzahler, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben möchten, haben nun mindestens vier Jahre Zeit, denn die zweijährige Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung wurde abgeschafft. Die Verjährung endet laut Bundesfinanzhof erst nach vier Jahren (AZ: VI R 53/10). Das heißt, dass jeder Steuerzahler eine Steuererklärung für das Jahr 2007 noch bis zum 31. Dezember des Jahres beim Finanzamt einreichen kann und somit auch eventuell mit Steuerrückerstattungen rechnen kann.

Weitere Informationen zum Thema "Kosten senken"

» Aktuelle Spar-Tipps

» Gratis-Tools und Gratis-Downloads (Rubrik Gratis)

» Günstige Geldanlage-Zinsen (Rubrik Gratis)

» Günstige Baufinanzierungs-Zinsen (Rubrik Gratis)

» Angebotsempfehlungen (Rubrik Mitgliederservice)

» Buchtipps und Softwaretipps

» Gruppenversicherungen

Service für GVI-Mitglieder
Als GVI-Mitglied können Sie zusätzlich Umsetzungshilfen, wie z.B. der GVI-Kostenspar-Check oder die GVI-BeratungsHotline, nutzen. Näheres finden Sie unter den Rubriken » Ratgeber und » Mitgliederservice.



» weitere aktuelle Meldungen Versicherungen

» weitere aktuelle Meldungen Geldanlage

» weitere Spartipps

» weitere Warnungen

» News-Archiv


Verbraucherschutz bundesweit:
Heilbronn, Ludwigsburg, Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Essen, Dortmund, Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Hannover, Duisburg, Leipzig, Nürnberg, Dresden, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Mannheim, Bonn, Gelsenkirchen, Karlsruhe, Wiesbaden, Münster, Mönchengladbach, Chemnitz, Augsburg, Halle, Braunschweig, Aachen, Krefeld, Kiel, Magdeburg, Oberhausen, Lübeck, Freiburg, Hagen, Erfurt, Rostock, Kassel, Saarbrücken, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin, Bremen, Hamburg,